Digitaler Graben: Freie WLANs werden aus Angst vor Störerhaftung selten
Das Café St. Oberholz in Berlins Mitte ist vor allem deswegen bekannt geworden, weil es dort ein frei verfügbares WLAN gab. Die Vergangenheit ist kein Zufall, denn das gibt es in dieser Form jetzt nicht mehr. Das mag banal klingen und wie ein Fakt, der für einen größeren Personenkreis nicht unbedingt relevant ist. Allerdings ist das Café ein Beleg für eine Entwicklung, und diese Entwicklung ist durchaus relevant.
Die Bundesregierung hat sich nicht umsonst dem Ziel verschrieben, die sogenannte digitale Kluft zu überwinden. Sie sucht nach Wegen(öffnet im neuen Fenster) , um möglichst allen Menschen hierzulande einen möglichst leichten Zugang zum Netz zu gewähren. Nur so können sie die Chancen nutzen, die das Netz bietet, lautet die Idee dahinter.
Ein Weg dazu ist der Ausbau von Breitbandverbindungen – der nicht so richtig vorankommt. Ein anderer Weg sind frei verfügbare Funknetze. Die kommen ebenfalls nicht voran. Der Verein Freifunk beispielsweise verhandelt seit Monaten mit dem Berliner Senat, ohne dass es bislang zu einem Ergebnis kam(öffnet im neuen Fenster) . Mehr als eine Absichtserklärung des Senats(öffnet im neuen Fenster) gibt es bis heute nicht.
Gleichzeitig gibt es in Deutschland Bestrebungen, einen freien und ungehinderten Zugang zum Netz, dort wo er existiert, möglichst zu unterbinden. Gemeint ist die sogenannte Störerhaftung. Seit Mai 2010 ist es laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes(öffnet im neuen Fenster) untersagt, sein WLAN unkontrolliert anderen zur Verfügung zu stellen. Der Besitzer eines WLAN-Routers haftet demnach, wenn andere damit etwas anstellen, also beispielsweise dann, wenn sie darüber illegale Kopien von Filmen oder Musik beziehen oder verbreiten.
Erstritten hat das Urteil Pelham Power Productions, ein Musiklabel aus Frankfurt. Ziel war es, diejenigen finden zu können, die beispielsweise illegal digitale Werke verbreiten. In einem für alle offenen und unkontrollierten Funknetz ist das tatsächlich nicht unbedingt möglich. Das nachvollziehbare wirtschaftliche Motiv hat jedoch gesellschaftliche Folgen, die sich langsam zeigen. Unter anderem am Beispiel St. Oberholz.
Jahrelang musste, wer dort surfen wollte, lediglich seinen Rechner anmachen und seiner Modemkarte das Passwort "overwood" verraten. Anschließend konnte er unbeschränkt und unbeobachtet ins Netz. Dem Besitzer, Ansgar Oberholz, ist inzwischen allerdings die Lust vergangen, diesen Service anzubieten. Er bekam mehrere Abmahnungen, weil Kunden in seinem Café Urheberrechte anderer verletzten.
So etwas bringt dem Inhaber des Routers nicht gleich eine hohe Schadenersatzforderung ein. Doch die daraus entstehenden Schriftwechsel kosten Geld. Die Anwälte schicken mit jeder Abmahnung eine Gebührenrechnung mit. Und die muss dank des BGH-Urteils der Betreiber des WLAN-Routers begleichen, auch wenn er nichts weiter sagen kann, als dass er nicht weiß, wer dort surfte.
Oberholz hatte davon genug. Also mietet er nun bei einem darauf spezialisierten Provider einen Netzzugang. Die Besucher seines Cafés müssen sich am Tresen einen Anmeldezettel aushändigen lassen und loggen sich dann auf der Seite des Providers ein.
Mehr Unbequemlichkeit, sonst nichts
Das Absurde daran: Auch dieser Provider kann im Zweifel einem Musiklabel nicht sagen, wer über seine Netzverbindung Illegales tat. Der Provider muss das aber auch nicht. Laut Gesetz darf ihn nicht interessieren, was in seinen Leitungen passiert. Und wenn er zur Abrechnung keine Kundendaten erhebt, wozu er nicht verpflichtet ist, kann er auch keine herausgeben.
Gesurft werden kann also mit etwas mehr Mühe im St. Oberholz weiter, die Abmahnungen bekommt nun der Provider. Erreicht wird damit jedoch gar nichts. Beziehungsweise nur etwas mehr Unbequemlichkeit für die Kunden.
Oberholz kann darüber nur den Kopf schütteln. "Mich ärgert das sehr" , sagt er. "Vor allem, weil sich dadurch nichts ändert." Angesichts solcher Entwicklungen könne man hierzulande durchaus das Gefühl bekommen, sich in Kafkas Schloss zu befinden, sagt er.
Das alles mag nur ein klein wenig unkomfortabler aussehen. Doch es ist mehr. Viele Betreiber von Cafés haben inzwischen Angst vor solchen Abmahnbriefen und haben ihre Netzzugänge dichtgemacht . Ganz zu schweigen von normalen Nutzern.
Vorteile nicht nur für Touristen
Markus Beckedahl, der sich in dem Verein Digitale Gesellschaft(öffnet im neuen Fenster) unter anderem für freie Netzzugänge einsetzt, sagt: "Durch die Störerhaftung wird digitale Nachbarschaftshilfe erschwert." Kaum jemand traue sich noch, mit anderen eine Leitung zu teilen, aus Angst vor einem Anwaltsbrief. "Wir reden darüber, dass wir die digitale Spaltung zurückdrängen wollen, gleichzeitig erschweren wir durch solche Regeln den Zugang."
Dabei hätte freier Zugang zum Internet Vorteile. Für Touristen, die ein paar Tage lang in Berlin sind und nicht mit einer ausländischen SIM für viel Geld surfen müssten. Für Unternehmen wie eben Cafés, in denen inzwischen viele Menschen ihre Mails abrufen oder im Netz lesen. Und für ganz normale Bürger.
Bleibt der Weg der Klage. Der Diplom-Jurist Jens Ferner, der sich mit Internetrecht beschäftigt, hat in seinem Blog vor einiger Zeit überlegt(öffnet im neuen Fenster) , dass es auch einen rechtlichen Weg geben könnte, der Störerhaftung zu entgehen. Denn auf kommerzielle Betreiber sei das Modell eigentlich nicht übertragbar, glaubt Ferner. Sie könnten argumentieren, dass ihr Geschäftsinteresse überwiege. Denn auch die Störerhaftung ist nur ein Recht, das gegen andere abgewogen werden muss. Sie könnte somit auch gegen das Interesse der Allgemeinheit abgewogen werden.
Ansgar Oberholz will das Risiko einer solchen Klage allein nicht tragen, und zwar nicht nur das finanzielle. "Das würde bedeuten, dass ich über Jahre immer wieder vor Gerichten erscheinen müsste. Das ist mir zu heftig." /em
- Anzeige Hier geht es zur AVM Fritzbox 7590 AX bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.