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Lockdown befürchtet: Die EU verbietet freie Router-Software - oder doch nicht?

Die Freifunk-Community vermutet eine große Gefahr durch die neue EU-Funkanlagenrichtlinie. Künftig kann man auf Routern kein OpenWRT mehr installieren, so die Befürchtung. Wir sind dem nachgegangen – in Berlin, Bonn und Brüssel.
/ Jan Weisensee
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TP-Link-Router sind beliebt, weil sie meist mit OpenWRT laufen. (Bild: TP-Link)
TP-Link-Router sind beliebt, weil sie meist mit OpenWRT laufen. Bild: TP-Link

Seit über zwei Jahren ist die neue Funkanlagenrichtlinie der EU(öffnet im neuen Fenster) in Kraft, mit der europaweit einheitliche Standards für den Verkauf und die Inbetriebnahme von Funkanlagen eingeführt werden sollen. Aber immer noch herrscht Unklarheit darüber, welche Auswirkungen die neuen Regeln überhaupt haben. Als Funkanlage gilt dabei in Zukunft jedes Gerät, das zum Zweck der Funkkommunikation oder der Ortung Funkwellen ausstrahlt oder empfängt. Neben WLAN-Routern und Handys also bald auch das gesamte Internet der Dinge, vom Kühlschrank bis zur internetfähigen Zahnbürste.

Die Freifunker-Community, die versucht, mit freier Software die Funktionalität von WLAN-Routern zu erweitern, sorgt sich vor allem über Artikel 3 der neuen Richtlinie: Hersteller müssen demnach sicherstellen, dass auf ihren Funkanlagen nur solche Software geladen werden kann, "für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde" .

"Es geht ums Ganze", sagt Freifunk

Schnell mal OpenWRT auf dem Router installiert? Leider nicht konformitätsgeprüft. Lieber Cyanogenmod als Samsungs StockROM? Vermutlich nicht konform. "Hinterzimmer-Lösung" , schrieb deshalb der Deutschlandfunk(öffnet im neuen Fenster) verächtlich, und der Freifunker Juergen Neumann bloggte(öffnet im neuen Fenster) : "EU beschließt Firmware Lockdown" .

Auf der Suche nach den Verantwortlichen in Brüssel ist das Europäische Parlament, das die Richtlinie 2014 zusammen mit dem Ministerrat beschlossen hat, kein guter Anlaufpunkt. Die Mehrheit der beteiligten Abgeordneten wurde bei den Wahlen im Mai 2014 nicht mehr wiedergewählt, verantwortlich fühlt sich hier also niemand mehr. Auch die damalige Ratspräsidentschaft aus Griechenland hat längst andere Sorgen.

Nur die Europäische Kommission weiß Bescheid: Auf Nachfrage heißt es dort, die Richtlinie schreibe gar keine bestimmte Software oder Firmware für Funkanlagen vor. Im Gegenteil, sie ziele sogar darauf ab, alternative Softwarelösungen zu begünstigen, indem klare Regeln geschaffen würden, die solche Programme zu erfüllen hätten. Im Übrigen müssten die technischen Details sowieso noch in einem sogenannten Delegierten Rechtsakt definiert werden.

Das BMWi beschwichtigt, kann den Lockdown aber nicht ganz ausschließen

Anruf in Bonn: Das in Deutschland für die Umsetzung der EU-Richtlinie zuständige Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) lässt die Kritik der Freifunker ebenfalls nicht gelten. Auf Nachfrage erklärt das BMWi: "Die Bundesregierung unterstützt freie Software ausdrücklich und fördert deren Einsatz." Zu keinem Zeitpunkt sei geplant, dass die Funkanlagenrichtlinie die Nutzung freier Software auf WLAN-Routern oder anderen über WLAN kommunizierenden Geräten einschränkt.

Eine Nachweispflicht über die Konformität erwachse laut BMWi für die OpenWRT-Programmierer aus der Richtlinie nicht. Die Richtlinie solle lediglich sicherstellen, dass von Geräten, die Funkwellen senden oder empfangen, keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen, und hoheitliche Funkfrequenzen wie etwa der BOS-Funk ohne Störungen genutzt werden können. Das BMWi plane, die Richtlinie eins zu eins in deutsches Recht zu übernehmen. Ganz ausschließen kann das BMWi den von den Freifunkern befürchteten "Lockdown" aber doch nicht.

Also alles doch nicht so schlimm? Wenn es wirklich so käme, wären auch die Freifunker zufrieden, sagt Michel Vorsprach von den Freifunkern Magdeburg. Vorsprach hat die Debatte zuerst ins Rollen gebracht, als er im Sommer 2015 eine entsprechende schriftliche Anfrage an das BMWi stellte. Ganz gebannt ist die Gefahr aber noch nicht: Eine Nachweispflicht über die Konformität mit der Richtlinie wird es zumindest für die Hersteller von Funkanlagen geben, verbunden mit der in Artikel 3 verankerten Anforderung, das Laden nicht-konformer Software zu verhindern.

Es könnte einen Chilling-Effekt geben

Auch wenn das BMWi darauf besteht, bisher keine Anzeichen in diese Richtung ausgemacht zu haben, kann eine solche Vorgabe einen Chilling-Effekt auf die Hersteller von WLAN-Routern und anderen funkenden Geräten haben. Um nicht die Vorgaben zu verletzen, könnten diese das Installieren freier Software so schwer wie möglich machen, um jede Gefahr der Nichtkonformität zu vermeiden. Der von den Freifunkern gefürchtete Lockdown wäre dann Realität.

Ob es soweit kommt, hängt nun also maßgeblich von der EU-Kommission ab, die in ihren noch ausstehenden Delegierten Rechtsakten die technischen Details des Gesetzes formulieren muss. Erst dann wird klar sein, welche Geräte welche Anforderungen erfüllen müssen. Bis es so weit ist, können laut BMWi leicht ein bis zwei Jahre vergehen. Für die Erarbeitung der Delegierten Rechtsakte sind monatelange öffentliche Anhörungen und Diskussionen in Expertengremien üblich.

Die Routerhersteller Linksys und AVM wollten sich auf Anfrage nicht zu diesen Problemen äußern. Es sei noch zu früh für ein konkretes Statement, hieß es bei AVM.


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