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Freifunker: Offene Funknetze von neuer Vorratsspeicherung betroffen

Die Freifunker fürchten, von der neuen Vorratsdatenspeicherung erfasst zu werden. Auch die offenen Funknetze könnten damit gezwungen werden, die Nutzerdaten zu erheben. Die Kriminalbeamten kritisieren den Entwurf ebenfalls, wollen aber die Totalüberwachung.
/ Achim Sawall
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WLAN im Bus in Spanien (Bild: Achim Sawall/Golem.de)
WLAN im Bus in Spanien Bild: Achim Sawall/Golem.de

Freifunker kritisieren die Konsequenzen der neuen Vorratsdatenspeicherung. Der Entwurf würde unter Umständen auch Freifunker zwingen, Vorratsdatenspeicherung zu betreiben und damit die "Idee des Freifunks vernichten" , heißt es im Blog der Initiative(öffnet im neuen Fenster) . Das dezentrale gemeinnützige Netz, mit über 13.000 Zugängen in rund 200 Orten in Deutschland verfügbar, sei damit bedroht.

Kripo wettert über "Pervertierung des Grundrechtsschutzes"

Nach der vom Kabinett beschlossenen neuen Vorratsdatenspeicherung sollen Telekommunikationsanbieter IP-Adressen von Computern und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen demnach maximal zehn Wochen speichern dürfen. Standortdaten bei Handygesprächen sollen höchstens vier Wochen lang gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr gar nicht. Inhalte der Kommunikation sind ohnehin nicht zur Speicherung vorgesehen.

"Wir begrüßen grundsätzlich die längst überfällige Wiedereinführung der Speicherung von Telekommunikationsdaten" , so der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz. Die Ermittler brauchten diese Daten als einen Baustein in der Kriminalitätsbekämpfung und zur Abwehr schwerster Straftaten dringend. Der Gesetzesentwurf sei aber bei weitem nicht ausreichend und praxisfern. Die vorgesehenen Fristen für IP-Adressen und Verbindungsdaten zu Telefongesprächen seien erheblich zu kurz. Eine Speicherfrist von drei Monaten sei "mindestens erforderlich" . Auch die Beschränkung auf schwere Straftaten und Terrorgefahr sei falsch: Telekommunikationsdaten würden heute auch bei Alltagskriminalität wie dem Wohnungseinbruch und bei Betrugstaten benötigt. Die Polizei dürfe bei zahlreichen Delikten den Wohnraum technisch überwachen und Gesprächsinhalte aufzeichnen, dürfe aber nicht wissen, wer vor vier Wochen mit welchen Personen telefoniert habe. Schulz: "Das ist eine Pervertierung des Grundrechtsschutzes."


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