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WLAN-Hotspot in München (Bild: Mattes) (Mattes)

Bundesgerichtshof: Störerhaftung bleibt abgeschafft

Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil zur Haftung für offene Wi-Fi-Hotspots gesprochen. Das seit 2017 geltende neue Telemediengesetz mit der Abschaffung der Störerhaftung wurde bestätigt. Wenn Urheberrechte verletzt werden, kann aber eine Sperrung von Filesharing-Software verlangt werden.
Die Streit um die Störerhaftung könnte wieder vor dem EuGH landen. (Bild: Bence Damokos/Wikimedia Commons) (Bence Damokos/Wikimedia Commons)

Störerhaftung: Auf Wiedersehen vor dem EuGH

Mit seinem zweischneidigen Urteil zur Störerhaftung hat der EuGH die Rechtsunsicherheit für WLAN-Betreiber nicht beseitigt. Da sich die Koalition mit der Entscheidung bestätigt sieht, kommt es nun auf die Gerichte oder die EU an, wie mit Unterlassungsforderungen umgegangen wird.