Corona-Folgen: Bundestag beschließt Homeoffice-Pauschale von fünf Euro
Mit dem Jahressteuergesetz hat der Bundestag steuerliche Begünstigungen für Freifunker und Beschäftigte im Homeoffice beschlossen.

Der Bundestag hat steuerliche Erleichterungen für Beschäftigte im Homeoffice beschlossen. Ebenfalls stimmten die Abgeordneten von Union und SPD mit dem Jahressteuergesetz 2020 (PDF) für die Gemeinnützigkeit des Freifunks.
Im geänderten Einkommensteuergesetz heißt es nun: "Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (...) verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung gelegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr."
Die Koalition begründet die Regelung damit, dass bei vielen Steuerpflichtigen die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorlägen. In der Coronapandemie seien viele Steuerpflichtige jedoch gezwungen, "ihrer betrieblichen/beruflichen Tätigkeit an einem Arbeitsplatz in ihrer Wohnung nachzugehen". Weiter heißt es: "Der Typusbegriff des häuslichen Arbeitszimmers ist keine Tatbestandsvoraussetzung für den Abzug der Pauschale, so dass die Tätigkeit z. B. auch in der Küche oder im Wohnzimmer ausgeübt werden kann."
Der Begründung zufolge kann die Pauschale nicht mit der Entfernungspauschale für die Fahrten zum Arbeitsplatz oder anderen Fahrtkosten kombiniert werden. Ebenfalls heißt es: "Übt der Steuerpflichtige verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten aus, sind sowohl die Tagespauschale von 5 Euro als auch der Höchstbetrag von 600 Euro auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen; er wird nicht tätigkeitsbezogen vervielfacht." Die Steuermindereinnahmen sollen bei 900 Millionen Euro liegen.
Zwischen Amateurfunk und Modellflug
Wie bereits Anfang Dezember bekanntgeworden war, werden Freifunk-Initiativen künftig als gemeinnützig eingestuft. Dazu wird der sogenannte Zweckkatalog von Paragraf 52 der Abgabenordnung zwischen der Förderung des Amateurfunkens und des Modellflugs um den Freifunk ergänzt.
Die Bundesregierung hatte schon Anfang 2019 angekündigt, Freifunk-Initiativen generell als gemeinnützig einzustufen. Zuvor hatte sich der Bundesrat bereits stark dafür gemacht, Freifunk-Initiativen in der Abgabenordnung als gemeinnützig anzuerkennen.
Im Freifunk-Netz verbinden sich einzelne Router in Funkreichweite direkt miteinander. So entstehen lokale Bürgernetze, in denen der Datenverkehr über alle beteiligten Stationen wandern kann. Indem entsprechende Initiativen unentgeltlich Leitungen oder einzelne Nutzer selbst einen Teil der Bandbreite ihrer privaten Internetanschlüsse dem Netzwerk zur Verfügung stellen, fördern sie dem Bundesrat zufolge die digitale Teilhabe. Es handelt sich somit um eine Form des "gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements für eine digitale Gesellschaft".
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Natürlich wird das vorher abgesprochen wann man im Home Office ist. Aber diese...
Sorry aber was ist denn dabei ungerecht? Erstmal kann jeder diese Kosten absetzen...
Was machst du mit deiner Kleidung, dass die so schnell kaputt geht? Bei mir hält ein T...
Du hast zwar vielleicht 10¤ an Mehrkosten im Monat, aber dafür sparst du dir auch viel...