Störerhaftung: Abmahnanspruch abgeschafft, Netzsperren eingeführt

Wenn es nach den Regierungsfraktionen geht, können Gastwirte und Freifunker künftig ohne Risiken ihr WLAN öffnen. Doch die Abschaffung der Abmahnansprüche wird mit Netzsperren erkauft.

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Die Koalition hat schon wieder die Störerhaftung abgeschafft.
Die Koalition hat schon wieder die Störerhaftung abgeschafft. (Bild: Wolfgang Rattay/Reuters)

Der Deutsche Bundestag hat an seinem letzten regulären Sitzungstag neben der Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes die Abschaffung der Störerhaftung beschlossen. Mit dem neuen Gesetz zieht die Regierungskoalition die Konsequenzen aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Betreiber von WLAN-Hotspots sollen künftig keine Abmahnkosten mehr befürchten, können aber unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet werden, Filterlisten zu aktivieren, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Die Einführung der Netzsperren wurde von der Opposition scharf kritisiert. Die Grünen stimmten gegen den Gesetzentwurf, die Abgeordneten der Linkspartei enthielten sich der Stimme.

Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz sagte in der Debatte: "Seit 2013 will diese Regierung für Rechtssicherheit sorgen und kriegt es nicht hin! Auch im nunmehr dritten Anlauf und trotz Kanzlerin-Machtwort!" Die Netzsperren würden ohne Not eingeführt, das Gerede von der "WLAN-Kriminalität" sei eine "Schimäre". Von Notz dankte in seiner Rede den Freifunkverbänden des Landes und unterstützte die Forderung nach einer Anerkennung des Engagements als gemeinnützig.

Deutschland ist keine WLAN-Wüste?

Hansjörg Durz aus der Unionsfraktion wollte seinen Redebeitrag zur Aufklärung von drei großen Mythen über die WLAN-Situation in Deutschland nutzen. Anders als behauptet sei Deutschland gar keine WLAN-Wüste. Immerhin gebe es rund 3,5 Millionen Hotspots kommerzieller Anbieter im Land. Dass diese nur zahlenden Kunden zur Verfügung stehen und somit nur begrenzt als freie WLAN-Hotspots zu bezeichnen sind, unterschlug Durz.

Außerdem sei es nicht richtig, dass Rechtsunsicherheit herrsche. Wer seine Nutzer kenne und eine Authentifizierung einsetze, wie viele Hotels, der sei auch nicht von der Pflicht zur Hinterlegung von Sperrlisten betroffen. Schließlich wies Durz darauf hin, dass sowohl die Freigabe des WLANs als auch das Einloggen in ein öffentliches WLAN nur mit Bedacht erfolgen sollte.

Das Gesetz wurde nicht nur von der Opposition kritisiert: "Hier werden auf der einen Seite Hürden abgebaut und auf der anderen Seite wieder neue Unsicherheiten für WLAN-Betreiber geschaffen, das ist absurd und inakzeptabel.", sagte Oliver Süme vom IT-Branchenverband Eco. Anstatt hier eine Lösung zu schaffen, verlagere der Gesetzgeber die Problematik auf eine andere Ebene. Es sei daher damit zu rechnen, dass in der nächsten Legislaturperiode wieder nachgebessert werden muss.

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Junior-Consultant 01. Jul 2017

Schneller, aktueller und breiter aufgestellt als BT geht es nicht, OCH sind keine...

Komischer_Phreak 01. Jul 2017

Bitte was?

SchreibenderLeser 01. Jul 2017

Abgesehen davon, dass diese "Erweckungsrhetorik" immer ein bisschen unheimlich ist...

violator 30. Jun 2017

Wer was anderes erwartet hat, als ein Gesetz, das schwammig formuliert ist und 100...



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