Facebook will den Umgang mit Daten transparenter gestalten. Eine Einigung mit deutschen Datenschützern soll dafür sorgen, dass Facebook-Nutzer besser darüber informiert werden, wenn sie Daten für den Dienst zum Freundesuchen freigeben.
Anwendungen und externe Webseiten können vorerst nicht mehr auf Telefonnummern und Adressen von Facebook-Nutzern zugreifen. Facebook will auf die Kritik eingehen und die Nutzer besser absichern.
Der Kompromissvorschlag der Bundesjustizministerin zur Vorratsdatenspeicherung ist bei den Grünen, bei der Linken und bei Datenschützern auf Ablehnung gestoßen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung richtet einen persönlichen Appell an die Ministerin.
Facebook-Nutzer müssen nun noch mehr aufpassen, welcher Anwendung sie ihre Daten anvertrauen: Das soziale Netzwerk ermöglicht Dritten den Zugriff auf Adressen und Telefonnummern seiner Nutzer.
TK-Unternehmen sollen wieder anfangen, Internetverbindungsdaten für sieben Tage auf Vorrat zu speichern. Das befürwortet Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einem neuen Kompromissvorschlag an CDU und CSU.
Es soll vorerst keine Bußgelder für die Nutzung von Google Analytics geben. Das habe die Hamburger Datenschutzbehörde Google mitgeteilt, meldet das Unternehmen. Zuvor hatte der Hamburger Datenschutzbeauftragte im Interview mit der FAZ mit entsprechenden Bußgeldern für den Einsatz von Google Analytics gedroht.
Google Analytics entspricht dem Datenschutzrecht in der EU und von einem Abbruch der Verhandlungen mit Datenschutzbehörden sei nichts bekannt, betont Google und widerspricht damit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar.
Wer Google Analytics einsetzt, dem droht ein "empfindliches Bußgeld", auch ein Musterprozess gegen einen Nutzer des Dienstes wird von Hamburgs Datenschutzbeauftragtem Johannes Caspar erwogen, meldet die FAZ. Die Verhandlungen mit Google hat Caspar abgebrochen.
Befürworter der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland berufen sich gerne darauf, dass eine EU-Richtlinie diese vorschreibe. Eine Richterorganisation widerspricht.
Wer Facebook sein Geburtsdatum verschweigt, um sich vor Missbrauch der Identität zu schützen, fliegt raus. Zum Schutz vor Missbrauch, lautet die seltsame Begründung.
27C3 Der 27. Chaos Communication Congress (27C3) ist nach vier Tagen wieder vorbei. Eindrücke und empfehlenswerte Videobeiträge des Kongresses haben wir zusammengestellt.
Google hat alle in Großbritannien gesammelten WLAN-Daten gelöscht. In den USA hingegen behindert das Unternehmen die Untersuchung der WLAN-Datensammlung: Google hat eine Frist zur Übergabe der Street-View-Daten verstreichen lassen.
Das US-Handelsministerium will verbindliche Regeln für den Datenschutz in den USA einführen. Die Regeln sollen von der Politik zusammen mit der Industrie und Datenschützern erarbeitet werden.
Intel will Werbetafeln mit Kameras und Gesichtserkennungssystemen ausstatten. Die Software erkennt Geschlecht und Alter eines Betrachters und zeigt Produkte an, die zu diesem Profil passen.
Die Projektgruppe Datenschutz will die politische Debatte wieder in Gang bringen: Ab der kommenden Woche sammelt sie Ideen und Argumente von Bürgern über ihr Forum.
Fast-Food-Fans im Visier von Hackern: Unbekannte haben bei einem Dienstleister die Daten von Kunden gestohlen, die an Verlosungsaktionen von McDonald's teilgenommen haben. Das Unternehmen sagt, dass keine Kreditkartennummern betroffen sind.
Wenn Nutzer Google nicht trauten, sei die Firma am Ende, sagt Alma Whitten. Ein Gespräch mit der Datenschützerin des Konzerns darüber, wie sie Vertrauen schaffen will.
Microsoft will den Datenschutz im Internet verbessern und die Funktion Tracking Protection in den Internet Explorer 9 integrieren. Damit soll die Privatsphäre der Nutzer besser geschützt werden. Anwender können bestimmen, welche Webseiten Informationen über den Nutzer sammeln dürfen.
Vier Liberale im Deutschen Bundestag wenden sich gegen ihre europäische Fraktionskollegin, EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Deren Verteidigung der Vorratsdatenspeicherung lasse die Menschen an der europäischen Idee zweifeln.
Klare gesetzliche Regelungen samt Widerspruchsrecht, Sanktionen bei Nichteinhaltung von freiwilligen Selbstverpflichtungen, verbesserte internationale Regelungen, Datenschutz als integraler Bestandteil neuer Technologien sowie eine transparente Datenerhebung und -verarbeitung fordern Verbraucher- und Datenschützer, um Daten- und Verbraucherschutz im Internet zu gewährleisten.
Google hat einem Ehepaar aus dem US-Bundesstaat Pennsylvania eine Entschädigung dafür gezahlt, dass ein Street-View-Fotofahrzeug das Haus fotografiert hat, obwohl es in einer Privatstraße liegt. Der Betrag fiel jedoch eher niedrig aus.
Soziale Netzwerke sollen ihre Kunden besser vor unerwünschter Werbung schützen, meint die US-Handelsaufsicht. Sie schlägt ein "Opt-out-Signal" vor, um den Datenschutz im Internet zu verbessern.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) will weiterhin keine Vorratsdatenspeicherung zulassen - im Gegensatz zu Bundesdatenschützer Schaar und Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Weichert. Einen Eingriff in die Privatsphäre von unbescholtenen Bürgern dürfe es nicht geben.
Für Telekom-Aufsichtsrat Lothar Schröder ist nach dem Urteil gegen den früheren Chef der Konzernsicherheit die Bespitzelungsaffäre noch nicht zu Ende. Er will den früheren Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel zivilrechtlich belangen.
Mit einem neuen Gesetz will Thomas de Maizière den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet verbessern. Zusätzlich hat der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) einen freiwilligen Datenschutzkodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten verfasst und dem Bundesinnenminister übergeben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen Facebook eingereicht. Nach Ansicht des vzbv verstoßen Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen von Facebook gegen geltende Verbraucherrechte in Deutschland.
Leutheusser-Schnarrenberger hat den Innenminister zu einem Kompromissvorschlag bei der Vorratsdatenspeicherung aufgefordert. Sie habe ihrerseits mit Quick-Freeze einen Schritt auf de Maizière zu gemacht, sagte die Justizministerin.
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert hält die Onlinedurchsuchung und die klassische Telekommunikationsüberwachung durch Kripo und Geheimdienste für nicht ausreichend. Golem.de sagte er, warum er für Quick-Freeze-Plus mit einer begrenzten Vorratsdatenspeicherung eintritt.
Die Datenschutzexpertin Faezeh Shokrian von Intersoft Consulting Services ist gegen Quick-Freeze-Plus. Sie zweifelt in der gegenwärtigen Atmosphäre der Terrorhysterie auch an der weiteren Standfestigkeit der Bundesjustizministerin gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Nokia entwickelt in aller Öffentlichkeit ein Sicherheitssystem für Meego. Das Mobile Simple Security Framework v2 (MSSF) soll sowohl den Nutzer vor Schadsoftware schützen als auch die Basis für eine digitale Rechteverwaltung (DRM) und Geräteeinschränkungen bieten. MSSF soll bis zum Erscheinungstermin von Meego 1.2 im kommenden Frühjahr fertiggestellt werden.
Die Artikel-29-Datenschutzgruppe hat die EU-Kommission Ende der vergangenen Woche schriftlich dazu aufgefordert, in einem künftigen Abkommen über den Austausch von personenbezogenen Daten strikte Datenschutzvorgaben festzuschreiben.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat erklärt, dass Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei ihrer Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung bleibe. Die Ministerin stimme ausdrücklich nicht dem Vorschlag für eine kleine Vorratsdatenspeicherung des Datenschützers Peter Schaar oder der Einführung von Quick Freeze wie in den USA zu. Damit relativierte der Sprecher ihre Aussagen vom Vortag.
Die Bundesregierung hat den elektronischen Einkommensnachweises Elena für zwei Jahre ausgesetzt. Der innenpolitische Sprecher der Grünen nannte die Entscheidung aber ein Täuschungsmanöver.
Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in Deutschland zulässig.
Leutheusser-Schnarrenbergers Justizministerium arbeitet an einer Lösung zur anlassbezogenen Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten. Aussagen gegenüber der Rheinischen Post zufolge könnte die Liberale unter dem Druck der Union Zugeständnisse gemacht haben.
Islamistischen Terrorverdächtigen will Niedersachsens Innenminister die elektronische Kommunikation verbieten. Der überwachungspolitische Hardliner will auch mehr Onlinedurchsuchung und Vorratsdatenspeicherung.
Der Test der Körperscanner am Hamburger Flughafen Fuhlsbüttel verläuft aus Sicht der Befürworter nicht sehr erfolgreich: Zu viele Kleidungsstücke oder Falten irritieren die Geräte. Jeder Passagier, der durch den Körperscanner geht, muss anschließend noch einmal auf konventionelle Art und Weise kontrolliert werden.
Wegen der Spitzelaffäre aus den Jahren 2005 und 2006 spendet die Telekom Geld an Datenschützer und Hilfsorganisationen. Foebud will das Geld annehmen. Die Bielefelder hatten der Telekom den Negativpreis Big Brother Award verliehen.
Die in der Artikel-29-Datenschutzgruppe vereinten europäischen Datenschützer haben sich in einer aktuellen Stellungnahme kritisch zu den Plänen der EU-Kommission für den Ausbau der Fluggastdaten-Übermittlung in Drittstaaten geäußert. Die Datenschützer haben erhebliche Zweifel am Nutzen derartiger Profiling-Programme.
Der Bundesdatenschützer Schaar ist wegen seines Vorstoßes für eine kleine Vorratsdatenspeicherung kritisiert worden. Auf einem Kongress der Grünen am Wochenende wurde er des Verrates bezichtigt.
Google Street View stehe hierzulande kurz vor dem offiziellen Start, teilt Google mit - und entschuldigt sich zugleich, dass das Verpixeln von Häusern nicht in allen Fällen funktioniert hat. So werden einige Hausfassaden in Street View zu sehen sein, die Anwohner oder Besitzer eigentlich verpixelt haben wollten.
Eine erste Untersuchung der Datensammlung durch die Street-View-Fahrzeuge in den USA hat Google bestanden. Nun befasst sich die Regulierungsbehörde FCC mit der Angelegenheit, die auch politische Konsequenzen haben könnte.
Der Bundesrat hat einige seiner Hauptkritiken am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz abgeschwächt. Hoffnungen auf die Länderkammer wurden enttäuscht.
Die EU-Kommission will den Datenschutz modernisieren und an die "Herausforderungen neuer Technologien und der Globalisierung" anpassen. Dazu will die Kommission im kommenden Jahr neue Datenschutzbestimmungen vorlegen.
Der Fehlstart des sozialen Netzwerks Google Buzz im Februar 2010 hat Folgen. Um eine Sammelklage von empörten Nutzern beizulegen, wird der Internetkonzern jetzt 8,5 Millionen US-Dollar an Datenschutzorganisationen spenden.
Nach den Datenschützern hat auch der Bundesrat seine Änderungswünsche zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorgelegt. Der Länderkammer geht die Vorlage nicht weit genug.
Mehrere Facebook-Applikationen haben Nutzerdaten absichtlich ausgelesen und an mindestens einen Datenhändler übertragen. Die entsprechenden Entwickler hat Facebook für mehrere Monate ausgeschlossen.
Im Internet ist ein Positionspapier von Verdi zum Urheberrecht aufgetaucht. Darin werden Ordnungsstrafen gegen Tauschbörsennutzer und Stoppschilder gefordert. Ungeklärt ist, ob es sich dabei um offizielle Positionen oder um eine bloße Diskussionsvorlage handelt.
Glück für Google: Die für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz zuständige US-Behörde hat ihre Untersuchung der Datensammlung bei den Street-View-Fahrten eingestellt. Der Behörde reichte eine Versicherung Googles aus, die Daten zu löschen und sich künftig mehr um Datenschutz zu kümmern.