Street View: Widerspruchsfrist verlängert
Die Kritik an Google Street View reißt nicht ab. Nun geht Google auf einige Forderungen von Kritikern ein und macht gegenüber dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, der sich stellvertretend für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befasst, weitere Zugeständnisse.
Google sichert zu, dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden beziehungsweise Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt und ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten. Nach abschließender Bearbeitung der Anträge erfolgt eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung. Die Daten werden letztendlich im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht.
Darüber hinaus erlaubt Google dem Hamburger Datenschutzbeauftragten, sich vor Ort bei Google von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge zu überzeugen.
Außerdem verlängert Google die Widerspruchsfrist für die Bewohner der 20 größten deutschen Städte, in denen der Dienst als Erstes starten soll: "Um den Nutzern darüber hinaus genug Zeit zu geben, einen Antrag auf Unkenntlichmachung von Häusern und Wohnungen bei uns einzureichen, haben wir beschlossen, für die Bewohner der 20 größten Städte die Frist auf acht Wochen und somit bis zum 15. Oktober zu verdoppeln" , sagt Googles globaler Datenschutzbeauftragter Peter Fleischer. Die zuvor auf vier Wochen angesetzte Frist hielten Kritiker für zu kurz, da in einigen Ländern noch Sommerferien sind. Allerdings können auch danach noch Widersprüche eingereicht werden, diese werden dann erst nach Start des Dienstes berücksichtigt.
Johannes Caspar zeigt sich mit dem Erreichten zufrieden: "Google hat mir bestätigt, dass mit den Daten der Widersprechenden sorgsam umgegangen wird und sie nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs. Dass es nach Gesprächen mit Google gelungen ist, die Widerspruchsfrist für die Bürgerinnen und Bürger um vier Wochen zu verlängern, finde ich sehr erfreulich."
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