Volkszählung: AK Zensus veröffentlicht Verfassungsbeschwerde

Die Gegner der Volkszählung haben die Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz(öffnet im neuen Fenster) veröffentlicht. Insgesamt haben sich 13.077 Unterstützer an der Beschwerde beteiligt , die vom Arbeitskreis Zensus initiiert wurde. Das Schreiben wurde aus Datenschutzgründen anonymisiert veröffentlicht.
Die Beschwerde richtet sich gegen die für das kommende Jahr geplante Volkszählung. Die Gegner befürchten, dass dabei "ein Datenpool mit bisher noch nie dagewesenem Umfang angelegt wird." Dort sollen personen- und haushaltsbezogene Daten zusammengeführt und unter einer gemeinsamen Ordnungsnummer gespeichert werden.
Rückschluss auf Individuen
Von der aus ließen sich Rückschlüsse auf einzelne Menschen ziehen. Zudem sollen für die Volkszählung Daten aus Ordnungs- und Meldeämtern genutzt werden. Diese seien jedoch aus einem anderen Grund erhoben worden. Deshalb stellt die Nutzung für die Volkszählung nach Meinung des AK Zensus einen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Es sei schwer, Aufmerksamkeit für das Thema Volkszählung zu wecken, klagt Ute Elisabeth Gabelmann vom AK Zensus. "Erst wenn die detaillierten Fragebögen und Briefe der Statistikämter eintreffen, wenn der Volkszähler an der Tür klingelt, wachen die meisten Leute auf und werden aktiv. Für viele Gegenmaßnahmen ist es dann aber schon zu spät." Zu der Demonstration Freiheit statt Angst , die sich auch gegen die Volkszählung richtete, waren am 11. September 2010 nur rund 7.500 Teilnehmer nach Berlin gekommen.