Scoring: Datenschützer kritisiert Schufa

Die Schufa enthalte dem ULD als Aufsichtsbehörde Informationen zu ihrem Scoringsystem vor, kritisiert ULD-Leiter Thilo Weichert. Im Rahmen eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt hatte sich das Regierungspräsidium verpflichtet, Informationen über das Schufa-Scoring-Verfahren nicht an andere Datenschutzaufsichtsbehörden wie beispielsweise das ULD in Kiel herauszugeben. Auch kreditgebenden Unternehmen gewähre die Schufa keinen Einblick.
Daher sei es Unternehmen nicht möglich, die Rechtmäßigkeit der Informationen in ihrer Datenverarbeitung nachzuweisen, sofern Schufa-Scores einfließen. Auch den Kontrollanforderungen der Aufsichtsbehörden und den Auskunftsersuchen von Betroffenen könnten die Geschäftspartner der Schufa so nicht rechtmäßig entsprechen. Die Verwendung von Schufa Scores sei daher nicht zu verantworten, meint das ULD.
"Seit dem 1. April 2010 gelten weitgehende Transparenzregeln beim Scoring. Diesen wird nach unseren bisherigen Erfahrungen von mehreren Unternehmen nicht genügt. Eine neue Dimension der Obstruktion sowohl gegenüber der Datenschutzaufsicht wie auch gegenüber den eigenen Kunden zeigt die Schufa, wenn sie ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse selbst denjenigen für Kontroll- und Verifikationszwecke nicht zur Verfügung stellt, die diese zur Wahrnehmung ihrer Pflichten kennen müssen und an deren Vertrauenswürdigkeit kein Zweifel bestehen sollte" , fasst Weichert seine Kritik an der Schufa zusammen.



