Anonyme Bewerbungen: Bewerbung ohne Namen, ohne Bild und ohne Alter
Ohne Namen, ohne Bild, ohne Alter: Ausschließlich die Qualifikation soll aus einer anonymen Bewerbung hervorgehen. Dafür plädiert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Das Bundesfamilienministerium und das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales wollen dies künftig umsetzen(öffnet im neuen Fenster).
Mit den anonymen Bewerbungen sollen sich die Bewerbungschancen für diejenigen erhöhen, die normalerweise deutlich verminderte Chancen haben, überhaupt zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden: über 50-Jährige zum Beispiel, Eltern kleiner Kinder oder Migranten.
Eine solche Vorgehensweise sei auch aus Sicht des Datenschutzes zu begrüßen, meint der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Die anonymen Bewerbungen würden alle Angaben enthalten, die der Arbeitgeber in einem ersten Auswahlverfahren benötigt, so Schaar. "Zudem entsprechen sie dem zentralen Grundsatz des Datenschutzes: Datensparsamkeit. Hiernach sollen so wenig personenbezogene Daten wie möglich erhoben, verarbeitet oder genutzt werden."
Der Datenschützer hält den Ansatz zudem für geeignet, "um die zum Teil weitreichenden Recherchen von Arbeitgebern im Internet und in sozialen Netzwerken einzuschränken". Auch das in der Abstimmung befindliche Beschäftigtendatenschutzgesetz sollte hier klare Grenzen setzen, fordert Schaar.
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