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Arbeitnehmerdatenschutz: Videoverbot am Arbeitsplatz kommt

Heimliche Überwachung per Videokamera soll es künftig am Arbeitsplatz nicht mehr geben. Das hat die FDP bei den Verhandlungen zu einem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz durchgesetzt.
/ Achim Sawall
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Christian Ahrendt (FDP)
Christian Ahrendt (FDP)

Union und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes geeinigt. Die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) berichtet aus Regierungskreisen, dass der Entwurf, der am 25. September 2010 im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, die heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz verbietet. Die Arbeitgeber haben aber weiterhin umfassende Kontrollrechte, was mit dem Kampf gegen Korruption begründet wird.

Die FDP hatte kritisiert, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Videoüberwachung nicht vollständig unterbinden wollte. FDP-Innenexperte Christian Ahrendt sagte der Zeitung, die Liberalen könnten dem Entwurf nun zustimmen. Dies sei ein Erfolg der FDP.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union hatte in der letzten Woche gefordert, dem Entwurf des Gesetzes nicht zuzustimmen. Jutta Roitsch-Wittkowsky vom Vorstand der Humanistischen Union verwies dabei auf das im Gesetzentwurf genannte Ziel, "den Arbeitgebern verlässliche Grundlagen für die Durchsetzung von Compliance-Anforderungen und den Kampf gegen Korruption an die Hand zu geben" . Damit würde den Arbeitgebern weiterhin ein "wohlgefüllter Instrumentenkasten" zur Verfügung gestellt, um Beschäftigtendaten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, so Roitsch-Wittkowsky. Bei der Einstellung seien dem Arbeitgeber praktisch alle Daten zur Verfügung zu stellen, die er verlangt: auch zur ethnischen Herkunft, zur sexuellen Identität und zu den Vermögensverhältnissen, "wenn diese Daten wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung wesentliche und entscheidende berufliche Anforderungen oder Hindernisse darstellen" , so der Entwurf.

Das sei eine Blankovollmacht für die Arbeitgeber, sagte Roitsch-Wittkowsky. An der seit zwanzig Jahren geführten Diskussion über einen wirksamen Datenschutz für Arbeitnehmer und über Bürgerrechte in Unternehmen und Betriebe gehe der Gesetzentwurf der Bundesinnenministers vorbei.


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