Verfassungsbeschwerde: Widerstand gegen massenhafte Datenspeicherung durch das BSI

Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland haben Verfassungsbeschwerde(öffnet im neuen Fenster) gegen ein Gesetz zur Stärkung der Überwachungsbefugnisse des BSI eingereicht.
Das am 18. Juni 2009 beschlossene "Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes" ermächtigt die Bundesbehörde, stärker als bisher E-Mails an Bundesbehörden und Bundestagsabgeordneten nach Schadprogrammen zu durchsuchen, den Zugriff auf Server mit Malware zu blockieren und die Protokolldateien der Bundesnetze auszuwerten. Die Daten dürfen drei Monate lang auf Vorrat gespeichert und an die Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden, auch wenn die Delikte nicht erheblich sind. Aufgezeichnet werden kann jede computergestützte Kommunikation mit Bundesbehörden per E-Mail, Internettelefonie und Instant Messaging.
"Die neue Qualität ist, dass diese Datensammlung und Durchsuchung zentral gemacht wird. Es geht nicht nur um ein Scannen nach Viren, das BSI kann auch die Inhalte der E-Mails durchsuchen" , sagte Breyer Golem.de. Erfasst werde dabei auch jede Nutzung öffentlicher Internetportale von Bundesbehörden, wer sich wann für welche Inhalte interessiert habe und nach welchen Begriffen gesucht wurde. Betreiber von Onlineangeboten argumentieren dagegen, dass die Aufzeichnung der IP-Adressen und die Nutzung der Logfiles nötig ist, um Störungen zu erkennen und zu beseitigen, beispielsweise um Muster von DDoS-Angriffen zu finden oder von Spammern genutzte Rechner anhand der IP-Adresse zu identifizieren.
"Durch dieses Gesetz ist das BSI zum Bundesamt für Unsicherheit in der Informationstechnik geworden. Es ermächtigt zu einer grenzenlosen Vorratsdatensammlung. In grotesker Weise wird verkannt, dass der Bürger nicht nur einen Anspruch auf Sicherheit durch den Staat, sondern auch einen Anspruch auf Sicherheit vor dem Staat hat" , erklärte Wieland.
Breyer hält die Regelung für verfassungswidrig, wenn die Maßstäbe des Verfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zugrunde gelegt würden. Dass das BSI-Gesetz auch unter Sicherheitsgesichtspunkten überflüssig sei, zeige sich daran, dass es bis heute nicht angewendet werde.



