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Telekom-Bespitzelungsaffäre: Journalisten wehren sich gegen Einstellung des Verfahrens

Zwei Redakteure der Wirtschaftswoche haben Beschwerde wegen der Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen ranghohe Manager der Deutschen Telekom eingelegt. In den Jahren 2005 und 2006 waren Aufsichtsräte, Gewerkschafter und Journalisten von der Telekom bespitzelt worden.
/ Achim Sawall
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Kai-Uwe Ricke im Jahr 2005
Kai-Uwe Ricke im Jahr 2005

Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte am 14. Juni 2010 entschieden, Anklage gegen vier Mitarbeiter zu erheben, die Ermittlungen gegen den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel und den Exkonzernchef Kai-Uwe Ricke aber einzustellen. Einer der Hauptzeugen, Exkonzernanwalt Michael Hoffmann-Becking, der die beiden zuerst belastet hatte, verweigert die Aussage.

Die Journalisten Jürgen Berke und Thomas Kuhn, die zu den Opfern der illegalen Abhörpraktiken gehören, haben dagegen Beschwerde eingelegt und lassen sich von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek vertreten.

"Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft lässt zu viele Fragen offen", sagte die Anwältin Verena Hoene, "und Akteneinsicht hat bislang kein abgehörtes Opfer der hier begangenen Straftaten erhalten. Es ist unseren Mandanten damit unmöglich, die Gründe für die Einstellung nachzuvollziehen." Über die Beschwerde der bespitzelten Journalisten muss nun die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden. Zu der Gewährung der Akteneinsicht muss das Landgericht Bonn eine Entscheidung fällen. Einer oder mehrere Beschuldigte verhindern bisher die Übersendung der Akten an die Anwälte der Opfer, so Hoene.

Jan Jurczyk vom Verdi-Bundesvorstand sagte Golem.de, die Arbeitnehmervertreter führten ebenfalls Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung. Die Verdi-Funktionäre werden von den früheren Bundesministern Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum juristisch vertreten(öffnet im neuen Fenster). "Über den Ausgang der Beschwerden kann ich nicht spekulieren", sagte Jurczyk weiter.

Däubler-Gmelin hatte kritisiert, dass sich der wichtige Belastungszeuge Hoffmann-Becking auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen durfte, obwohl er früher für die Unternehmensspitzen der Telekom tätig gewesen war. Seine Aussage hätte einer Genehmigung durch die Telekom und von Zumwinkel und Ricke bedurft. Däubler-Gmelin bezeichnete das als bedenkliche Rechtsauffassung.


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