Zensus 2011
Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung eingereicht
Fristgerecht hat ein Teil des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung eine Verfassungsbeschwerde gegen die kommende Volkszählung abgegeben. Damit besteht die Möglichkeit, dass die Volkszählung in der geplanten Form nicht durchgeführt werden kann.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die registerbasierte Volkszählung ist heute beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe abgegeben worden. Das melden der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und der FoeBuD e.V. Das Verfassungsgericht soll sich jetzt der Beschwerde annehmen und entscheiden, ob und wie eine Volkszählung im Jahr 2011 durchgeführt werden kann. Auch die Anwaltskanzlei Ferner hat bereits eine Beschwerde eingereicht.
Der Widerstand gegen die Volkszählung ist bisher übersichtlich. Das liegt auch daran, dass die Diskussion über dieses Thema in der Öffentlichkeit bislang kaum geführt wurde. Erst im Mai 2010 bildete sich auf der Sigint-Konferenz eine größere Gruppe, die sich aktiv mit dem Geschehen befasste. Die Vorbereitungen für die Beschwerde begannen.
Mittlerweile konnte der AK Vorrat über 13.000 Unterstützer auf der Aktionsseite zensus11.de sammeln. Die Webseite ist der Gegenentwurf zur offiziellen Volkszählungswebseite zensus2011.de.
Mittlerweile nimmt das Interesse zu. Rena Tangens, die bei der Übergabe für den FoeBuD vor Ort war, sagte Golem.de, zur Übergabe der Verfassungsbeschwerde seien viele Pressevertreter gekommen.
Der AK Vorrat gibt sich zuversichtlich, die Volkszählung verhindern zu können. Nach seiner Auffassung verstößt das ZensG 2011 in mehreren Punkten gegen die Verfassung. "Ein großes Problem stellt der Datenschutz und dabei insbesondere die Datensicherheit dar", sagt die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak, die die Beschwerdeschrift erstellt hat. "So sind die Daten der Volkszählung 2011 in den ersten vier Jahren über eine eindeutige Personenkennziffer zuzuordnen. Zusätzlich sind bei einem durchaus möglichen Angriff sodann sämtliche - auch persönliche - Daten dem Zugriff ausgesetzt und zwar nicht nur einzelne". Die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil von 1983 aber ausdrücklich verboten, erklärt der Arbeitskreises Zensus, Teil des AK Vorrat.
Bis zu einem Drittel der deutschen Bevölkerung soll 2011 befragt werden. Der AK Vorrat kritisiert unter anderem die Abfrage der Religionszugehörigkeit. Die Angabe der Religion ist zwar im Unterschied zu vielen anderen Angaben freiwillig, allerdings ändere das nichts daran, dass zumindest ein Teil der Befragten diese Daten bereitwillig preisgeben wird. Weitere Daten werden aus den Einwohnermeldeämtern und der Bundesagentur für Arbeit gesammelt, um ein umfassendes Bild zu ermöglichen.
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Aber auch Gesetze können verfassungswidrig sein, selbst wenn sie von der Regierung...
Ich rege mich ja auch über vieles unserer heutigen Stasi 2.0 auf - aber die Volkszählung...
Im Prinzip geht es eigentlich darum, so wenig Daten wie möglich zu erheben. Das macht die...
Ne das geht logisch nicht. Dazu müssten sie ja zuerst die Petition, dass sie Petitionen...