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Street View: Google überrascht Datenschützer

Der anstehende Start von Google Street View in Deutschland ruft dessen Kritiker auf den Plan. Hamburgs Datenschutzbeauftragter ist überrascht, der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hält den Start für verfrüht.
/ Jens Ihlenfeld
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Johannes Caspar, Hamburgs Datenschutzbeauftragter, kümmert sich stellvertretend für die deutschen Datenschützer um Google Street View, ist Googles Deutschlandzentrale doch in Hamburg. Ende letzter Woche wurde er über den für nächste Woche geplanten Start des Onlinetools informiert, mit dem Bürger Bilder ihrer Häuser vorab aus dem Angebot löschen können: "Es hat mich sehr überrascht, am Donnerstag vergangener Woche zu erfahren, dass das Tool bereits ab Anfang nächster Woche freigeschaltet werden soll. Meine Bedenken, das komplexe Widerspruchsverfahren so kurzfristig in Gang zu setzen, wurden leider nicht berücksichtigt"; so Caspar in einer Stellungnahme.

Er kritisiert die kurzfristige Einführung des Widerspruch-Tools, eine Terminwahl, die den Beginn der Widerspruchsfrist in die Sommerferien verlagert, sowie die Tatsache, dass Google es ablehnt, eine Telefonhotline einzurichten, um die Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu beantworten. Für Caspar lässt dies die Frage aufkommen, ob Google an einer einfachen und bürgerfreundlichen Umsetzung der Vorabwidersprüche interessiert ist. Nach seiner Ansicht verpasst Google mit dem Vorgehen die Chance, "verloren gegangenes Vertrauen durch eine bürgerfreundliche Umsetzung der mit uns vereinbarten Zusagen zurückzugewinnen".

Darüber hinaus sei Google bislang seinem Versprechen nicht nachgekommen, den Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgültigen Löschung beziehungsweise Unkenntlichmachung der Bilder ausführlich zu beschreiben. "Wir erwarten, dass uns diese Informationen vor Öffnung des Tools vorgelegt werden. Nur dann ist es uns möglich, den Bürgern, die ihre persönlichen Daten zur Durchsetzung des Vorabwiderspruchs zur Verfügung stellen müssen, zur Teilnahme an diesem Verfahren zu raten."

Google Street View und Datenschutz
Google Street View und Datenschutz (01:53)

Ebenfalls deutliche Worte für Googles Vorgehen findet der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, kritisiert aber nicht nur Google: "Es ist schade dass es immer noch an geeigneten Rechtsgrundlagen fehlt, die Tätigkeit von Datensammeldiensten, wie z.B. Google-Street-View, einzuschränken und zu überwachen. Daher halten wir den Start von Google-Street-View für verfrüht", heißt es in einer Stellungnahme.

Der Gemeindebund hat vor allem Vorbehalte gegen eine flächendeckende Darstellung aller Straßen und Gebäude in Internetdiensten ohne Einwilligung der Mieter, Grundeigentümer und weiterer betroffener Personen. "Bevor entsprechende Veröffentlichungen erfolgen, sollte zwingend das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werden". Das aber lehnt Google ab. Zum einen wäre das nicht wirtschaftlich umsetzbar, zum anderen würde es bedeuten, deutlich mehr personenbezogene Daten zu erheben. Derzeit weiß Google eben nicht, wer in den Häusern wohnt.

Geht es nach dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, wäre die Darstellung öffentlicher Gebäude, ganzer Straßenzüge, Ortschaften und Gemeindegebiete im Internet und auf allgemein zugänglichen Datenträgern und Medien in Zukunft nur noch mit einer Genehmigung erlaubt. So hoffen die Vertreter von Städten und Gemeinden, dass angesichts des Starts von Google Street View der Bundestag aktiv wird und schnellstmöglich ein entsprechendes Gesetz erlässt.


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