Datenschutz: Bundesrat will Gesetz für Google Street View
Der Bundesrat hat auf Antrag der Länder Hamburg und Saarland einen Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) für einen verbesserten Datenschutz "im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen, Gebäudeansichten und sonstigen raumbezogenen Objekten – wie zum Beispiel durch Google Street View" verabschiedet. Es ist nun an der Bundesregierung, diesen innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterzuleiten und zu kommentieren.
Da bei Aufnahmen, wie sie Google für Street View macht, auch natürliche Personen erfasst werden, seien die geltenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend, um Betroffene wirksamen zu schützen. Daher drängt die Länderkammer auf besondere datenschutzrechtlicher Regelungen.
So sollen Anbieter, die wie beispielsweise Google erfassen, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich machen müssen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen zudem das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Die Daten müssen dann gelöscht oder anonymisiert werden.
Damit die Betroffenen ihre Rechte auch wahrnehmen können, sollen Google & Co. die Erfassung entsprechender Geodaten mindestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und in örtlichen Tageszeitungen bekanntmachen. Zudem sollen die Fahrten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden müssen.
Das Thema Datenschutz wollen die Länder drüber hinaus mit dem Bund diskutieren, um "konkrete Vorschläge für notwendige Verbesserungen des Datenschutzrechts zu entwickeln" , heißt es in einer Presseerklärung des Bundesrates(öffnet im neuen Fenster) .