Nationale Urheberrechtslizenzen für das Internet untauglich. Die Europäische Kommission hat 16 Verwertungsgesellschaften, die Lizenzgebühren im Namen von Musikautoren einsammeln, gewarnt, dass ihr so genanntes Santiago-Agreement gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Mit ihren Gegenseitigkeitsvereinbarungen zur wechselseitigen Lizenzgewährung haben die Verwertungsgesellschaften die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole auf das Internet übertragen, die dazu führen, dass es auch im Online-Bereich zu einem eigentlich absurden exklusiven Gebietsschutz entlang nationaler Grenzen kommt.