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Nutzloser Audio-CD-Kopierschutz: SunnComm zieht vor Gericht

Klage gegen Princeton-Doktorand John A. Halderman soll eingereicht werden. Nachdem der Princeton-Doktorand John A. Halderman wie berichtet nachgewiesen hatte, dass sich der neue und von Bertelsmann in den USA bereits eingesetzte Audio-CD-Kopierschutz MediaMax CD3 einfach durch das Drücken der Shift-Taste und das damit verbundene Ausschalten des CD-Autostarts deaktivieren lässt, schlägt SunnComm nun recht drastisch zurück: Der Hersteller des Kopierschutzes zieht vor Gericht – und verklagt Halderman auf eine Summe von 10 Millionen US-Dollar.
/ Thorsten Wiesner
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Halderman hatte auf einer Website die Funktionsweise des neuen SunnComm-Kopierschutzes offen gelegt: Wird eine mit diesem Kopierschutz versehene CD in ein PC-Laufwerk eingelegt, startet auf Grund der üblicherweise von Hause aus bei Windows aktivierten Autorun-Funktion die Applikation LaunchCD.exe von der CD. Diese erlaubt nur einen Zugriff auf die mit DRM geschützten Lieder im WMA-Format auf der CD, das Auslesen der "normalen" Audio-Tracks aber wird verhindert. Durch Deaktivieren des Autostarts kann der Nutzer dies aber umgehen und problemlos auf die Audio-Tracks zugreifen. Dies nahm Haldermann zum Anlass, den neuen Kopierschutz von SunnComm als fehlerbehaftet und nutzlos einzustufen.

Nach Meinung von SunnComm habe Haldermann allerdings falsche Annahmen bei der Untersuchung des Kopierschutzes herangezogen, seine Beurteilung der Robustheit und Zuverlässigkeit des Kopierschutzes sei somit nicht gerechtfertigt; für eine zutreffende Analyse hätte Halderman das "White Paper" von SunnComm heranziehen müssen, das ihm allerdings nicht vorlag.

SunnComm gibt sich mit dieser Erklärung allerdings nicht zufrieden, sondern will gleich aus zwei Gründen jetzt Klage einreichen: Einerseits habe Haldermans Bericht die Reputation von SunnComm beschädigt, der Marktwert des Unternehmens sei damit um mehr als 10 Millionen US-Dollar gefallen. Zusätzlich beruft man sich auf den Digital Millennium Copyright Act (DMCA), der das Umgehen von Kopierschutzmechanismen unter Strafe stellt. Die Veröffentlichung des Artikels ermuntere zudem auch andere Nutzer, den Kopierschutz zu umgehen, so SunnComm.


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