Grundsatzurteil vor dem BGH angestrebt. Wie aus einem am Donnerstag veröffentlichten, noch nicht rechtswirksamen Urteil hervorgeht, hat das Kölner Landgericht dem Kölner E-Commerce-Unternehmen PrimusOnline GmbH und seiner Tochter RTL-PrimusPower GmbH untersagt, ihren Kunden Produkte im Powershopping-Verfahren anzubieten. Dieses Urteil kommt nicht überraschend. Damit erfolgt das Gericht seiner eigenen Auffassung, die es bereits in einer im Oktober vergangenen Jahres erlassenen Verfügung gegen das Unternehmen RTL-PrimusPower vertreten hat.