Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat jahrelang im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA nach der Kommunikation europäischer Regierungen in seinen Datenbanken gesucht. Auf Nachfrage des NSA-Untersuchungsausschusses wurde im April 2015 bekannt, dass in den Abhörsystemen des BND tausende sogenannter Selektoren aktiv waren, die die E-Mail-Adressen europäischer Ministerien und möglicherweise auch Unternehmen enthielten. Eine genaue Einschätzung der Affäre ist jedoch erst möglich, wenn dem NSA-Ausschuss der Einblick in die Selektorenliste gewährt wird.
Das neue BND-Gesetz ist nach Ansicht von Experten ein "Erste-Hilfe-Kit" nach einem Urteil aus Karlsruhe. Doch die Änderungen könnten nicht ausreichen.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Die Bundesregierung hat die Reform des BND-Gesetzes beschlossen. Im Vergleich zu einem früheren Entwurf gibt es interessante Änderungen.
Die Bundesregierung muss die Auslandsüberwachung durch den BND neu regeln. Die technischen Möglichkeiten werden dadurch nicht eingeschränkt.
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Wegen des Urteils zur Auslandsspionage muss der BND am DE-CIX kein einziges Kabel abklemmen. Wie lässt sich die Überwachung künftig mit dem Grundgesetz vereinbaren?
Eine Analyse von Friedhelm Greis
Nicht nur Whistleblower Edward Snowden freut sich über das Urteil zur BND-Auslandsspionage. Nun ist eine schnelle Reform erforderlich.
Schwere Niederlage der Regierung vor dem Verfassungsgericht: Die Überwachung von Internetknoten durch den BND verstößt gegen das Grundgesetz.
Aus diesen versucht der BND "geschützte Verkehre" auszufiltern - was ihm nach eigenen Angaben nicht immer gelingt.
Der Fall der Crypto AG wirbelt in der Schweiz immer noch Staub auf. In Deutschland hingegen ist es auffallend still.
Eine Analyse von Christiane Schulzki-Haddouti
Wie bisher wird die Spionage im Ausland kaum weitergehen. Nur wie kann das Gesetz mit Globalisierung und Digitalisierung Schritt halten? Das klärt das Verfassungsgericht.
Ein Bericht von Heinrich Wefing
Die Bundesregierung hält die Auslandsspionage des BND für unverzichtbar. Doch nach Ansicht des Chaos Computer Clubs ist der Schutz deutscher Bürger vor Überwachung dabei schwer zu gewährleisten.
In der kommenden Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Die Regierung warnt vorab vor negativen Folgen möglicher Einschränkungen.
Erster Erfolg für die klagenden Journalisten: Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang mit der Auslandsüberwachung des BND befassen.
Er war einer der profiliertesten Netzpolitiker im Deutschen Bundestag. Bis zuletzt setzte sich der FDP-Abgeordnete für ein Recht auf Verschlüsselung und Privatsphäre ein.
Im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages war die Rolle der Air Base Ramstein im US-Drohnenkrieg ein wichtiges Thema. Nun muss sich die Regierung genauer anschauen, wen die USA mit ihren Drohnen wirklich töten.
Eine brisante Rede von Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen ist über die Geheimdienstkontrolleure zur Bundesregierung gelangt. Diese Möglichkeit ist indirekt US-Whistleblower Edward Snowden zu verdanken.
Aus dem Wechsel ins Innenministerium wird nun doch nichts. Innenminister Seehofer kann an Verfassungsschutzchef Maaßen nach einer umstrittenen Rede nicht mehr festhalten.
Ende einer Koalitionskrise: Verfassungsschutzpräsident Maaßen wird nun doch nicht befördert. Stattdessen erhält er eine neu zu schaffende Stelle in Seehofers Innenministerium. Bundeskanzlerin Merkel räumt Fehler ein.
Eine Gruppe internationaler Journalisten hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen das von der großen Koalition verabschiedete BND-Gesetz eingereicht. Die Kläger sind überzeugt, dass die anlasslose Überwachung ausländischer Telekommunikationsdaten verfassungswidrig ist.
Das hat lange gedauert: Nach vier Jahren Untersuchungen hat sich die Bundesanwaltschaft entschieden, nicht gegen die Geheimdienste NSA und GCHQ zu ermitteln.
Nach drei Jahren intensiver Untersuchungen legt der NSA-Ausschuss des Bundestags seinen Abschlussbericht vor. Die Abgeordneten des NSAUA haben viel über die Arbeit der Geheimdienste offengelegt - wenn auch nicht unbedingt über die der Five Eyes.
Von Friedhelm Greis
Nicht nur aus dem Bundestag, auch aus der Regierung könnten Akten des NSA-Ausschusses an Wikileaks weitergereicht worden sein. Dies wird nun auch von der Staatsanwaltschaft geprüft.
Reuters, BBC, New York Times: Wichtige ausländische Medien sollen vom Bundesnachrichtendienst bespitzelt worden sein. Journalistenvertreter und die Opposition sind empört.
Eigentlich sollten die großen US-amerikanischen IT-Konzerne vor dem NSA-Ausschuss Rede und Antwort stehen. Doch Google, Apple, Microsoft und Facebook wollen keine Firmenchefs nach Berlin schicken.
Das wird wohl nichts mehr: Die Vernehmung Edward Snowdens durch den NSA-Ausschuss ist nach einer BGH-Entscheidung in weite Ferne gerückt.
Von wegen Russland: Die Bundestagspolizei geht offenbar nicht davon aus, dass die Unterlagen des NSA-Ausschusses von Hackern an Wikileaks weitergegeben wurden. Einige Fakten sprechen dagegen.
Die von der Enthüllungsplattform Wikileaks veröffentlichten geheimen Akten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss wurden möglicherweise beim Cyberangriff auf den Bundestag 2015 gestohlen. Die Opposition widerspricht dieser Darstellung.
Bei der Veröffentlichung der Dokumente zum NSA-Ausschuss ist Wikileaks möglicherweise eine Panne passiert. Zudem darf die Staatsanwaltschaft im Bundestag nun wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermitteln.
Was die Bundesregierung jahrelang offenbar nicht wissen wollte, hat sie überraschend im Bundestag zugegeben. Konsequenzen für die Rolle Ramsteins im US-Drohnenkrieg soll es aber nicht geben.
Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Die digitalisierten Unterlagen des NSA-Untersuchungsausschusses sind an die Öffentlichkeit gelangt. Für Empörung sorgt zudem die weitere Blockade der Vernehmung Edward Snowdens durch die Koalition.
Die Opposition im NSA-Ausschuss hat einen juristischen Erfolg erzielt. Nun muss die Bundesregierung Stellung beziehen, ob Whistleblower Edward Snowden nach Deutschland kommen kann.
Im Streit über den Einblick in die NSA-Selektorenliste gibt es einen ersten Gerichtsentscheid. Demnach bleiben die 40.000 Suchbegriffe weiter unter Verschluss.
Ein wissenschaftliches Gutachten widerspricht Bundesregierung und Verfassungsschutz: Mit Hilfe einer Drohne und Imsi-Catchern lassen sich Mobilfunktelefone auf wenige Meter genau anpeilen. Die Regierung soll eine Tötung von Verdächtigen auf Basis weitergegebener Daten teilweise sogar erlaubt haben.
Was hat sich durch die Snowden-Enthüllungen in den USA in Sachen Massenüberwachung geändert? Gleich fünf Bürgerrechtler machten dem NSA-Ausschuss wenig Hoffnung, Spionage durch politische Beschlüsse eindämmen zu können.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Mit diesem Bericht wird sich Andrea Voßhoff beim BND und der Bundesregierung keine Freunde gemacht haben. Auf 60 Seiten lässt sie kein gutes Haar am Umgang des Geheimdienstes mit personenbezogenen Daten.
Die große Koalition spielt bei der Vernehmung Edward Snowdens durch den NSA-Ausschuss immer noch auf Zeit. Mit Hilfe des BGH wollen Linke und Grüne die Regierung unter Druck setzen.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat eine sehr klare Meinung zu den Spionagepraktiken des BND. Heißt es zumindest. Denn niemand darf sie lesen, sie ist geheim.
Von Kai Biermann
Wie hat der US-Geheimdienst NSA das Handy der Bundeskanzlerin abgehört? Offenbar sah Merkel keinen Anlass, diese Frage von ihrer eigenen Sicherheitsbehörde klären zu lassen.
Nach Ansicht von Verfassungsschutzpräsident Maaßen könnte Whistleblower Snowden ein Agent der russischen Geheimdienste sein. Nicht nur mit diesen Anschuldigungen macht er sich beim NSA-Ausschuss unbeliebt. Snowden selbst kontert mit einem ungewöhnlichen Tweet.
Der Verfassungsschutz hat für viel Geld eine Software zur Auswertung von Datenströmen gekauft. Da sie schon beim ersten Einsatz technisch überholt war, kam ein Angebot der NSA sehr gelegen.
Nach monatelangem Streit haben sich Koalition und Opposition geeinigt. Der NSA-Ausschuss darf sich genauer mit den unzulässigen BND-Selektoren befassen.
Die US-Streitkräfte töten bekanntlich Terrorverdächtige auf Basis von Metadaten. Nach Ansicht des Verfassungsschutzes reicht eine weitergegebene Handynummer dafür aber nicht aus.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist für die Spionageabwehr zuständig. Doch gegen technische Überwachung habe man keine Mittel, sagte der zuständige Mitarbeiter. Schutz sei nur auf anderem Weg möglich.
Der NSA-Ausschuss des Bundestags hat eine Woche lang die US-Hauptstadt besucht. Dort interessiert man sich derzeit vor allem für Donald Trump und nicht mehr für die NSA und Edward Snowden. Was sich aber ändern könnte.
Was Bundesregierung und Bundestag mit ihren Kontrollen nicht schaffen, soll nun einem Privatunternehmen gelingen. Damit soll das Eigenleben einer bestimmten BND-Abteilung eingedämmt werden.
Es wäre die bislang größte personelle Konsequenz aus der NSA-Affäre: BND-Präsident Schindler muss angeblich seinen Posten räumen. Sein vermuteter Nachfolger kommt aus einem Ministerium, das bislang wenig mit den Geheimdiensten in Verbindung gebracht wurde.
Der Vorteil der Opposition besteht darin, sehr weitgehende politische Forderungen stellen zu können. Die Wünsche der Grünen zur Kontrolle der Geheimdienste dürften der großen Koalition daher gar nicht gefallen.
Von Friedhelm Greis
Der IT-Planungsrat hat neue Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware veröffentlicht. Hersteller müssen nun versichern, dass ihre Geräte keine "Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten" haben.
Der frühere Kanzleramtschef Steinmeier hat 2001 die Grundlage für die BND-Kooperation mit der NSA gelegt. Vor dem NSA-Ausschuss des Bundestags wies er nun jede Kritik an deren Resultaten zurück. "Überrascht" zeigte er sich von anderen BND-Aktivitäten.
In ihrem Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft einem Doppelagenten eine "nachrichtendienstliche Todsünde" vorgeworfen. Aber auch dessen Arbeitgeber BND kam dabei nicht gut weg.
Die Liste der angeblich vom BND ausgespähten prominenten Politiker wird immer länger. Nun will ausgerechnet dessen Vizechef der neue Geheimdienstkontrolleur des Bundestags werden.
Phantom 3 heißt DJIs neuer Quadrocopter. Er kann drinnen fliegen und Videos in einer Qualität aufnehmen, die bisher Drohnen der Oberklasse vorbehalten war.
(Phantom 3)
LG verteilt aktuell in Deutschland eine Lollipop-Aktualisierung für sein Top-Smartphone G2 aus dem Jahr 2013. Auch für Sonys Xperia Z3 Compact hat hierzulande die Verteilung eines Updates auf Android 5.0 begonnen.
(Sony Xperia Z3 Compact)
Falsche SIM-Karte. Wer das beim Austausch des Smartphones bemerkt, muss oft für eine neue Karte bezahlen. Verbraucherschützer haben hierbei erhebliche Unterschiede bei den Kosten festgestellt.
(Nano Sim)
Der Einsatz der Multimedia-App Kodi auf Amazons Fire TV ist einfacher geworden. Denn Amazon hat Kodi in seinen eigenen Shop aufgenommen. Ganz ohne Kniffe ist allerdings eine Installation weiterhin nicht möglich.
(Kodi)
Viprinet wehrt sich gegen eine Werbeaussage der Deutschen Telekom zu deren Router Speedport Hybrid von Huawei. Ein Gericht gab dem Hersteller von Bündelungsroutern nun recht.
(Speedport Hybrid)
E-Mail an news@golem.de