Gesetzentwurf: BND darf nur noch das halbe Internet überwachen
Die Bundesregierung muss die Auslandsüberwachung durch den BND neu regeln. Die technischen Möglichkeiten werden dadurch nicht eingeschränkt.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll auch künftig umfassende Möglichkeiten zum Ausspionieren von Internet- und Telekommunikationsdiensten erhalten. Das geht aus einem Entwurf des Bundeskanzleramts zur Änderung des BND-Gesetzes hervor, der von Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Demnach darf der Dienst weiterhin "mit technischen Mitteln aus dem informationstechnischen System eines ausländischen Telekommunikations- oder Telemediendiensteanbieters im Ausland auch ohne dessen Wissen personenbezogene Daten erheben und weiterverarbeiten". Jedoch ist das Volumen der sogenannten strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung "auf nicht mehr als fünfzig Prozent der bestehenden Telekommunikationsnetze zu begrenzen".
- Gesetzentwurf: BND darf nur noch das halbe Internet überwachen
- Welche Suchbegriffe sind erlaubt?
- Karlsruhe wollte Kontrolle ermöglichen
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf einen umfangreichen Forderungskatalog umsetzen, den das Bundesverfassungsgericht mit seinem wegweisenden Urteil zur Auslandsspionage aufgestellt hat. Demnach muss der BND bei der Überwachung von Ausländern ebenfalls die Grundrechte wie den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und die Pressefreiheit berücksichtigen. Zudem solle neue Kontrollinstanzen eingerichtet werden, um die Spionagepraktiken besser zu überprüfen.
Was passiert mit den vielen Daten?
Allerdings haben die Karlsruher Richter dem BND kaum Auflagen gemacht, was die technischen Abhörmöglichkeiten betrifft. Eine "globale und pauschale Überwachung", wie sie in dem Urteil als verfassungswidrig eingestuft wurde, wäre von dem Dienst ohnehin nicht zu leisten. Die Hälfte der weltweiten Kommunikationsnetze zu überwachen, dürfte daher ausreichend Spielraum lassen. Derzeit zweigt der BND rund 1,2 Billionen Verbindungen pro Tag von Frankfurt nach Pullach ab.
Entscheidend für das Verfassungsgericht war vielmehr, was anschließend mit den Daten geschieht, die der BND beispielsweise im großen Stil an Internetknoten wie dem DE-CIX abgreift. Die Frage, mit welchen Filtersystemen und Suchbegriffen die Daten durchforstet und wie die gefundenen Inhalte verwertet werden dürfen, macht einen Großteil des Gesetzentwurfs aus.
Keine Überprüfung der Filtertechniken
Dem Urteil zufolge müssen beispielsweise geschützte Inhalte mit Inlandsbezug "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln technisch herausgefiltert und spurenlos gelöscht werden". Dazu schreibt der Entwurf vor: "Soweit technisch möglich, ist durch den Einsatz entsprechender Filter dafür zu sorgen, dass solche Daten automatisiert herausgefiltert werden. Die herausgefilterten Daten sind unverzüglich automatisiert zu löschen. Die Filtermethoden werden kontinuierlich fortentwickelt und sind auf dem jeweiligen Stand der Technik zu halten." In der Begründung heißt es weiter: "Der Bundesnachrichtendienst ist gehalten, sich um eine optimale automatisierte Filterung zu bemühen und diese stets weiterzuentwickeln."
Eine unabhängige Überprüfung der Filtertechniken ist jedoch nicht vorgesehen. "Bislang intransparente Filtertechnologien müssen zudem endlich der unabhängigen Überprüfung zugänglich gemacht, Speicherfristen durchgesetzt und Löschstatistiken aufgezeichnet werden", hatte der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz nach dem Urteil auf Anfrage von Golem.de gefordert.
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Welche Suchbegriffe sind erlaubt? |
Ich gehe mal eher davon aus, dass hier Lücken eingekauft und Geld verwendet werden, um...