NSA-Spionageaffäre: Geheim, weil peinlich?
Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat eine sehr klare Meinung zu den Spionagepraktiken des BND. Heißt es zumindest. Denn niemand darf sie lesen, sie ist geheim.

War es illegal, was der Bundesnachrichtendienst in Bad Aibling ausspionierte? Verstießen beispielsweise die NSA-Suchworte, die er benutzte, gegen deutsche Gesetze? Es gibt eine unabhängige Kontrollbehörde hierzulande, die dazu eine fundierte und klare Meinung hat. Leider darf die Öffentlichkeit diese Meinung nicht erfahren.
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- 'Massive und zahlreiche Beanstandungen'
Im September 2013, die Enthüllungen Edward Snowdens waren noch ganz frisch, da schickte der damalige Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, eine Abordnung in die Abhörstation des Bundesnachrichtendienstes nach Bad Aibling. Die Mitarbeiter der Datenschutzbehörde schauten sich die Anlagen an, lasen Akten, befragten BND-Leute. Sie wollten erfahren, was der Dienst dort zusammen mit der NSA treibt und ob die Vorwürfe Snowdens stimmen, da würden illegal Daten mitgeschnitten und mit den Amerikanern geteilt.
Streng geheimer Sachstandsbericht
Im Oktober 2014 kamen die Datenschützer noch einmal, inzwischen waren noch viel mehr Details bekannt geworden über die Kooperation der beiden Geheimdienste. Im Juli 2015 schrieben sie darüber schließlich einen dicken "Sachstandsbericht".
Der Sachstandsbericht der Datenschützer trägt den Stempel "streng geheim". Das ist nachvollziehbar, er behandelt technische Anlagen, Arbeitsweisen, Daten, Namen - kurz Dinge, die die Bundesregierung für sich behalten möchte, um die Arbeit des BND nicht zu gefährden.
Doch es gibt noch einen zweiten Bericht und um den wird gerade heftig gestritten. Im März 2016 schrieb die in der Zwischenzeit zur Bundesdatenschutzbeauftragten ernannte Andrea Voßhoff eine rechtliche Bewertung zu dem Sachstand auf. Auf 60 Seiten gibt sie - so hört man zumindest - sehr klare Urteile ab über das, was ihre Mitarbeiter in Bad Aibling sahen. Sie fanden es nicht gut, ja teilweise illegal, murmeln Menschen, die den Bericht gelesen haben. In mehr als einem Dutzend Punkten werde heftige Kritik an den Spionagepraktiken des BND geäußert.
Sicher sagen lässt sich das natürlich nicht, denn auch diese rechtliche Bewertung darf die Öffentlichkeit nicht sehen. Sie trägt immerhin noch den Stempel "geheim".
Die Abgeordneten im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages sind deswegen sauer. Die Abgeordneten dürfen den Bericht selbstverständlich lesen. Abgeordnete sind "geborene Geheimnisträger", sie dürfen jedes Staatsgeheimnis kennen. Aber sie dürfen nicht darüber reden. Auch nicht in Andeutungen. Sie dürfen es nicht für die öffentlichen Befragungen in ihren Ausschusssitzungen nutzen. Und auch nicht, um gegen die Gesetze zu protestieren, die derzeit beschlossen werden, um die Möglichkeiten der Geheimdienste auszubauen.
Der NSA-Ausschuss verhandelt daher seit einiger Zeit mit der Bundesregierung um diese rechtliche Bewertung. Der Ausschuss fordert, dass die geheime Einstufung aufgehoben wird, dass zumindest wesentliche Teile öffentlich zugänglich werden. Die Bundesregierung sagt, sie habe damit nichts zu tun, die Datenschutzbeauftragte habe schließlich den Stempel "geheim" auf das Papier gedrückt.
"Dazu können wir nichts sagen"
Die Datenschutzbeauftragte, beziehungsweise ihr Sprecher, sagt, man habe keine andere Wahl gehabt. Denn auch in der Rechtsbewertung werde ja auf sachliche Aspekte Bezug genommen, die geheim seien, somit sei auch die Bewertung geheim. So sei nun einmal die Geheimschutzverordnung. Mehr könne man dazu leider nicht sagen. Denn, Sie ahnen es schon, das ist geheim.
Auch das ist nachvollziehbar. Eine Kontrollbehörde sollte sich selbst sehr genau an die Regeln halten, will sie nicht unglaubwürdig werden. Was zurück zur Bundesregierung führt, die die zugrunde liegenden Fakten und Dokumente als geheim eingestuft und damit alle darauf aufbauenden Erkenntnisse zu Geheimsachen gemacht hat. Sie könnte den Datenschützern sicher Hinweise geben, was sie öffentlich sagen dürfen und was nicht.
Das finden auch die Abgeordneten. "Es ist nicht zulässig, die Bewertung einer unabhängigen Behörde als geheim einzustufen, solange darin keine geheimen Sachverhalte genannt werden", sagt Konstantin von Notz, der für die Grünen als Obmann im NSA-Ausschuss sitzt. "Es geht nicht um die Sachverhalte, sondern um die Bewertung, welche davon gegen Gesetze verstoßen", sagt Hans-Christian Ströbele von den Grünen. "Wenn es stimmt, was die Bundesregierung sagt, dass in Bad Aibling keine Fehler gemacht wurden, warum soll man das dann nicht veröffentlichen?"
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'Massive und zahlreiche Beanstandungen' |
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Da zweifel ich mal ganz dezent dran. Niemand sieht sich selbst als Ziel einer aktiven...
Leider...... Der Standard Satz den ich immer wieder höre ist: Ich alleine kann ja nix...
Also gegen Massenueberwachung oder gegen Observation von jeder Art ... - und das...
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