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Generalbundesanwalt: Kein Ermittlungsverfahren wegen Massenüberwachung der NSA

Das hat lange gedauert: Nach vier Jahren Untersuchungen hat sich die Bundesanwaltschaft entschieden, nicht gegen die Geheimdienste NSA und GCHQ zu ermitteln.
/ Friedhelm Greis , dpa
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Der Internet-Knoten DE-CIX wurde laut Bundesanwaltschaft nicht angezapft. (Bild: DE-CIX)
Der Internet-Knoten DE-CIX wurde laut Bundesanwaltschaft nicht angezapft. Bild: DE-CIX

Nach mehr als vier Jahren ist das Kapitel NSA-Überwachung für die Bundesanwaltschaft abgeschlossen. Es werde kein Ermittlungsverfahren wegen einer möglichen massenhaften Erhebung von Telefondaten durch britische und amerikanische Nachrichtendienste geben, teilte die Karlsruher Behörde am Donnerstag mit(öffnet im neuen Fenster) .

Die Bundesanwaltschaft hatte 2013 eine Voruntersuchung eingeleitet, nachdem der ehemalige Mitarbeiter der National Security Agency (NSA), Edward Snowden, Dokumente über die Aktivitäten des amerikanischen Nachrichtendienstes veröffentlicht hatte. Schon im Juni 2014 hatte der damalige Generalbundesanwalt Harald Range geäußert, dass er keine Möglichkeit sehe, ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen .

Keine Hinweise auf strafbare Tätigkeiten

Die Untersuchung habe keine Hinweise auf eine strafbare geheimdienstliche Agententätigkeit gegen die Bundesrepublik ergeben, hieß es nun. Weder die Staatsanwälte noch der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hätten Anhaltspunkte dafür gefunden, dass die Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen systematisch und massenhaft überwachten.

Auch aus den Snowden-Dokumenten ergaben sich den Ermittlern zufolge "keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland" . Zu entnehmen sei den Unterlagen lediglich, über welche Techniken und Fähigkeiten die amerikanischen Dienste verfügten. All dies sei den deutschen Behörden aber bereits als technisch machbar bekannt gewesen.

DE-CIX nicht angezapft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) seien zudem zu der Einschätzung gelangt, dass auch die Kommunikation, die über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel erfolge, nicht rechtswidrig überwacht werde. Zum gleichen Ergebnis gelangten demnach die Betreiber des Internetknotens DE-CIX in Frankfurt am Main über den dort abgewickelten Datenverkehr. Unbeschadet von diesen Ermittlungen ist aber die Frage, ob die Geheimdienste im großen Stil Daten deutscher Bürger an Transatlantikkabeln oder Internetknoten in ihren eigenen Ländern erfassen.

Im Juni 2015 hatte die Bundesanwaltschaft bereits die Ermittlungen wegen einer möglichen Ausforschung des Handys von Kanzlerin Angela Merkel eingestellt . Der Vorwurf, amerikanische Nachrichtendienste hätten das Mobiltelefon abgehört, habe sich "mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen lassen" .


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