NSA-Ausschuss: Wikileaks könnte Bundestagsquelle enttarnt haben
Bei der Veröffentlichung der Dokumente zum NSA-Ausschuss ist Wikileaks möglicherweise eine Panne passiert. Zudem darf die Staatsanwaltschaft im Bundestag nun wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermitteln.

Das Enthüllungsportal Wikileaks hat möglicherweise unbeabsichtigt einen Hinweis auf seine Datenquelle im Bundestag gegeben. Wie Spiegel Online berichtete, enthielten die am Donnerstag veröffentlichten Unterlagen von 90 Gigabyte auch ein Dokument, das nicht dem NSA-Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden war. Die inzwischen von Wikileaks gelöschte Datei mit dem Namen "Bundestag Vorabunterrichtung RfAB 23.6.2014-1.pdf" sei einem anderen Kreis von Abgeordneten zugänglich gewesen: den Mitgliedern des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
Anhand der Dokumente sei der Kreis derjenigen, die als Informanten in Frage kämen, prinzipiell sehr eng einzugrenzen, schrieb Spiegel Online. Das insinuiert, dass die Unterlagen aus dem Büro eines Abgeordneten stammen könnten, der sowohl im NSA-Ausschuss als auch in einem der anderen beiden Ausschüsse vertreten ist. Die veröffentlichten Dokumente waren dem NSA-Ausschuss bis zum Januar 2015 zugegangen. In Frage kämen demnach mehrere Abgeordnete von CDU und Grünen sowie frühere Ausschussmitglieder. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist aber reine Spekulation.
Staatsanwaltschaft darf ermitteln
Das inzwischen gelöschte Dokument (Google-Cache) hat die "Schriftliche Vorabunterrichtung des Bundestags über den Rat für Außenbeziehungen am 23. Juni 2014 in Luxemburg" zum Inhalt. Es ist in der Tat merkwürdig, wie die Datei in das geleakte Material gelangt ist. Laut Spiegel Online ist die Ordnerstruktur auf Wikileaks sonst identisch mit der auf den Laufwerken des Ausschusses im Bundestag. Das möglicherweise verräterische Dokument fand sich als einziges direkt im Hauptverzeichnis und nicht in einem der 27 Ordner von "5 Eyes" bis "snowden_dok".
Allerdings ist weiter unklar, ob das Material aus einem Büro selbst weitergegeben oder beispielsweise bei dem Hackerangriff auf den Bundestag erbeutet wurde. Die Staatsanwaltschaft kann in dem Fall zumindest ihre Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses aufnehmen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) habe eine entsprechende Ermächtigung erteilt, teilte ein Bundestagssprecher nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa am Freitag mit. Laut Paragraf 353b des Strafgesetzbuchs (StGB) ist eine solche Ermächtigung bei diesem Straftatbestand notwendig.
Linke verteidigt Enthüllungen
Der Ausschuss-Vorsitzende Patrick Sensburg (CDU) sagte den Blättern der Funke Mediengruppe, ein ausländischer Hackerangriff könne nicht ausgeschlossen werden. Er beklagte, dass der Bundestag "nicht unmittelbar nach Bekanntwerden des Lecks Sicherungsmaßnahmen eingeleitet hat". Sensburg vermutet, dass dies nicht die letzte Veröffentlichung von Dokumenten aus dem Ausschuss ist. Dann müsste der Informant oder die Hackergruppe allerdings noch nach Januar 2015 Zugriff auf die Daten gehabt haben.
Die Linke-Ausschussobfrau Martina Renner verteidigte prinzipiell die Veröffentlichung der Unterlagen durch Wikileaks. Diese könnten "ein wichtiges Korrektiv staatlicher Geheimhaltung sein. Sie sind zudem eine wichtige Ressource für investigativen Journalismus und damit wesentlich für eine demokratische Öffentlichkeit". Der Wert solcher Leaks müsse allerdings daran gemessen werden, "ob sie persönliche Daten ausreichend schützen und ob sie die gesellschaftliche, journalistische und parlamentarische Aufklärung befördern oder sie behindern".
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Und genau das machen sie ja nicht mehr. Sie leaken nur noch Sachen wo sie meinen was muss.
Ich mische mich heutzutage nur noch selten in Online-Diskussionen ein, aber dieses Wort...
Falsche Fährte setzt aber auch voraus, das hier nicht die korrekten Dateien bzw Inhalte...