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Bundestagsanhörung: Eco warnt vor Komplettzugriff des BND auf das Internet

Das neue BND -Gesetz ist nach Ansicht von Experten ein "Erste-Hilfe-Kit" nach einem Urteil aus Karlsruhe. Doch die Änderungen könnten nicht ausreichen.
/ Friedhelm Greis
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Experten fordern Nachbesserungen am BND-Gesetz. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Experten fordern Nachbesserungen am BND-Gesetz. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Nach Einschätzung von Experten könnte das geplante BND-Gesetz ein weiteres Mal vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei "nicht durchgängig verfassungskonform" , sagte der Kölner Rechtsanwalt und Experte für Geheimdienstrecht, Nikolaos Gazeas, am Montag in einer Anhörung des Innenausschusses im Bundestag. Auch die Münsteraner Verfassungsrechtlerin Nora Markard sieht an dem Entwurf "so viele eindeutige Schwächen" , dass er wohl in Karlsruhe scheitern würde.

Andere Experten wie der Bonner Jura-Professor Klaus Gärditz bescheinigten dem Entwurf zumindest, den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur BND-Reform "im Großen und Ganzen" gerecht zu werden. Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf (PDF)(öffnet im neuen Fenster) einen umfangreichen Forderungskatalog umsetzen, den die Karlsruher Richter im Mai 2020 mit ihrem wegweisenden Urteil zur Auslandsspionage aufgestellt hatten.

Demnach muss der BND bei der Überwachung von Ausländern ebenfalls die Grundrechte wie den Schutz des Fernmeldegeheimnisses und die Pressefreiheit berücksichtigen. Zudem sollen neue Kontrollinstanzen eingerichtet werden, um die Spionagepraktiken besser überprüfen zu können.

Eco: BND kann 99,9 des Traffics überwachen

Doch nach Ansicht mehrerer Experten hat die Bundesregierung die Vorgaben nicht vollständig umgesetzt und will dem BND teilweise bedenkliche Befugnisse erlauben. So ist die nun vorgesehene Beschränkung der Datenerfassung auf 30 Prozent der weltweiten Telekommunikation laut Klaus Landefeld vom Branchenverband Eco "keine effektive Beschränkung" . In seiner Stellungnahme (PDF)(öffnet im neuen Fenster) rechnete der Verband vor, dass auf diese Weise 20.000 der weltweiten 70.000 Datennetze überwacht werden könnten. Da aber in Deutschland nur 1.250 Datennetze aktiv seien, könnte der BND dadurch 16 Mal den gesamten deutschen Datentraffic überwachen. "Das lässt faktisch die Überwachung von 99,9 Prozent aller weltweiten Datenverkehre zu" , sagte Landefeld in der Anhörung.

Darüber hinaus stört sich der Eco daran, dass der BND in Paragraf 26 den Personenbezug von Verkehrsdaten aufheben will, "die im Rahmen des automatisierten Informationsaustausches zwischen informationstechnischen Systemen ohne unmittelbaren Bezug zu einem konkreten menschlichen Kommunikationsvorgang anfallen" .

Laut Landefeld würde dies in der Praxis "millionenfach Lebenssachverhalte erfassen" . Solche automatisierten Vorgänge seien heutzutage die Regel und beträfen beispielsweise "Onlinebanking, Hotelbuchungen, Navigationssysteme oder GPS- und Bewegungsdaten von Mobilgeräten" , sagte Landefeld. Diese Daten hätten nach dieser Regel keinen Personenbezug mehr und könnten daher vom BND beliebig ausgewertet werden, auch wenn es sich um Daten von Bundesbürgern handele.

Kritik an staatlichem Hacking

Kritisch wird von mehreren Experten auch die geplante Befugnis gesehen, wonach sich der BND laut Paragraf 19 "mit technischen Mitteln Zugang zu informationstechnischen Systemen eines ausländischen Telekommunikations- oder Telemediendiensteanbieters im Ausland auch ohne dessen Wissen verschaffen und personenbezogene Daten, die dieser anlässlich der Erbringung seines Dienstes verarbeitet, aus der laufenden Kommunikation erheben" darf.

Auch soll der BND laut Paragraf 36 Staatstrojaner oder andere technische Mittel nutzen dürfen, damit er "in von Ausländern im Ausland genutzte informationstechnische Systeme eingreifen" kann. Da solche Eingriffe bislang bereits üblich seien, würden mit Paragraf 36 keine neuen Befugnisse geschaffen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Erlaubt ist demnach neben der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch eine Onlinedurchsuchung.

Auch Zugriff auf große IT-Konzerne möglich

Die Jura-Professorin Markard erhebt gegen diese Befugnisse "massive verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Bedenken" . Das werde auch diplomatisch problematisch, "wenn da Eingriffe passieren und nicht nur gespäht wird" . Dieses greife in das sogenannte Computergrundrecht ein, das die Integrität informationstechnischer Systeme garantiere. Nach Ansicht Landefelds betrifft diese Erlaubnis für staatliches Hacking auch ausländische Dienste wie Google, Amazon oder Apple, so dass davon auch die Mehrzahl der Bundesbürger betroffen sei.

Einen Schwerpunkt der Kritik stellten in der Anhörung die Regelungen für den sogenannten Unabhängigen Kontrollrat dar. Dieser soll als oberste Bundesbehörde laut Paragraf 41 des neuen BND-Gesetzes "die Rechtmäßigkeit der technischen Aufklärung und damit einhergehender Übermittlungen und Kooperationen des Bundesnachrichtendienstes" kontrollieren. Dabei wird zwischen einer gerichtsähnlichen und einer administrativen Rechtskontrolle unterschieden.

Die Vorgaben zur Besetzung der gerichtsähnlichen Kontrolle sei "an der Grenze zur Satire" , sagte Gärditz.

Nicht nur BGH-Richter zulassen

Er kritisierte ebenso wie andere Sachverständige, dass nur Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) dafür in Frage kämen, obwohl manche Richter am Bundesverwaltungsgerichts oder an Oberlandesgerichten mit der Geheimdienstmaterie deutlich besser vertraut seien als einzelne BGH-Kollegen. Das sei "eine willkürliche Einschränkungen des personellen Rekrutierungspotenzials" , sagte Gärditz.

Ebenfalls wurde bemängelt, dass der Kontrollrat über kein Verfahrensrecht verfüge. Daher könne das Gremium externe Personen nicht zu einer Zeugenaussage oder zur Abgabe eines eidesstattlichen Gutachtens verpflichten. Die Zeugen müssten daher auch nicht die Wahrheit sagen, weil, anders als beispielsweise bei einem Untersuchungsausschuss des Bundestags, eine uneidliche Falschaussage nicht strafbar sei. Damit falle die Kontrollintensität hinter die eines normalen Gerichts zurück.

Definition von Journalismus gefordert

Als nicht ausreichend bezeichneten mehrere Experten die Regelungen zum Schutz bestimmter Berufsgruppen wie Journalisten, Rechtsanwälte, Geistliche und Verteidiger. Für diese besteht ein generelles Abhörverbot. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn diese als Täter oder Teilnehmer an bestimmten Straftaten beteiligt sind oder dies zur Verhinderung einer Gefahr erforderlich ist.

Allerdings sehen die Experten weiterhin Defizite in diesem Bereich. "Es fehlt eine gesetzliche Definition für Journalisten" , sagte Gazeas und fügte hinzu: "Eine so wesentliche Frage muss im Gesetz selbst bestimmt werden und darf nicht dem BND und der Regelung in einer Dienstvorschrift überlassen werden." Zudem müsse nicht nur die Kommunikation eines Journalisten mit einer möglichen Quelle, sondern auch mit dessen Redaktion geschützt werden. Ähnliches gelte für den Austausch von Anwälten mit ihrer Kanzlei.

"Entpolitisierte Kontrolle"

Als grundsätzlich defizitär beziehungsweise problematisch sahen die meisten der Experten die Kontrolle der Nachrichtendienste durch den Bundestag. Das gelte künftig auch für das Verhältnis zwischen dem Unabhängigen Kontrollrat und dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) des Bundestags. Der Vorrang der parlamentarischen Kontrolle werde in Frage gestellt, sagte der Göttinger Staatsrechtler Florian Meinel.

Nach Ansicht von Gärditz beabsichtigte das Bundesverfassungsgericht eine "entpolitisierte Kontrolle" des BND und verwies in seinem Urteil darauf, dass der Informationsfluss von den Geheimdiensten in Parlament aus Gründen des Staatswohls und der Geheimhaltung eingeschränkt werden könne. Das Verfassungsgericht habe stattdessen "eine Optimierung der internen Kontrolle" vorgesehen.

Grundsatzreform gewünscht

Grundsätzlich einig waren sich die Experten, dass eine Grundsatzreform der Geheimdienstkontrolle zwar sinnvoll sei, doch in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr erfolgreich abgeschlossen werden könne. Das nun geplante Gesetz sei lediglich ein "Erste-Hilfe-Kit" , sagte Jan-Hendrik Dietrich von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Berlin. Grundsätzliche Reformen könnten nach der kommenden Bundestagswahl im September 2021 angegangen werden. Allerdings fehle es dem Recht der Nachrichtendienste noch an einer "Ordnungsidee" .

Auch für Markard ist es "rechtspolitisch enttäuschend, dass es bei der Kontrollarchitektur keine große Lösung geben soll" . Diese sollte die sogenannte G10-Kommission und den Bundesdatenschutzbeauftragten einbeziehen. "Dies bedeutet unnötige Doppelungen bei der notwendigen technischen Expertise und Ineffizienzen bei der Kontrolle" , sagte Markard.

Inwieweit der Bundestag noch die geforderten Änderungen am Gesetzentwurf vornimmt, bleibt abzuwarten. Zuletzt scheiterte die Koalition von Union und SPD mit einem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft am Bundesrat. In diesem Falle hatten Experten im Bundestag vergeblich Änderungen gefordert, um das Gesetz verfassungskonform zu verabschieden.


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