Überwachung: Bundesverfassungsgericht verhandelt über BND-Gesetz
Erster Erfolg für die klagenden Journalisten: Das Bundesverfassungsgericht will sich zwei Tage lang mit der Auslandsüberwachung des BND befassen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft Anfang 2020 intensiv die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) bei der Auslandsüberwachung. Der Erste Senat verhandelt am 14. und 15. Januar zwei Tage lang über eine Klage von Medienorganisationen und Journalisten. Das teilte das Gericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet.
Das neue BND-Gesetz war Anfang 2017 in Kraft getreten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert die Bundesregierung damit eine globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internetverkehr auswerten.
Die acht Beschwerdeführer werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und vier weiteren Organisationen unterstützt. "Die Überwachung von Journalisten durch den BND hat in Deutschland eine lange und unheilvolle Tradition", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, zur Begründung der Klage. "Wenn Politiker beschwichtigend behaupten, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten im Inland bleiben durch das BND-Gesetz unberührt, ist das eine Farce."
Auf diese Weise werde die Pressefreiheit in Deutschland und weltweit durch die BND-Überwachung ausgehöhlt. Eine "permanente Überwachung erschüttert das Vertrauen der Quellen von Journalisten in die Geheimhaltung ihrer Identität und zerstört so die Grundlagen des investigativen Journalismus", schreibt die GFF in einer Stellungnahme. Außerdem sei zu befürchten, dass Informationen über journalistische Quellen unkontrolliert an ausländische Geheimdienste weitergegeben würden. Die Verfassungsbeschwerde (PDF) war am 19. Dezember 2017 eingereicht worden.
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naja, das Problem am Deutschen geheimdienst ist doch, das dieser eher für andere...