Auftrag erweitert: NSA-Ausschuss darf BND-Affäre selbst aufklären
Nach monatelangem Streit haben sich Koalition und Opposition geeinigt. Der NSA-Ausschuss darf sich genauer mit den unzulässigen BND-Selektoren befassen.

Dem Bundestag bleibt in dieser Legislaturperiode ein weiterer Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre erspart. Linke und Grüne konnten sich mit ihrer Forderung durchsetzen, die BND-Selektorenaffäre im bereits bestehenden NSA-Untersuchungsausschuss aufzuklären. Die Opposition hatte im Februar damit gedroht, andernfalls einen eigenen Untersuchungsausschuss zu dem Thema zu beantragen. Allerdings ist der ursprünglich geplante Untersuchungsauftrag nun deutlich reduziert worden.
Im vergangenen Herbst war bekanntgeworden, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) in seinen eigenen Datenbanken zahlreiche Suchbegriffe zu europäischen Regierungen oder internationalen Organisationen eingepflegt hatte. Während das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) die Affäre mit Hilfe einer eigenen Arbeitsgruppe aufklärte, verweigerte die Bundesregierung dem NSA-Ausschuss den vollständigen Zugriff auf die Akten. Dies sei nicht durch den Untersuchungsauftrag gedeckt, hieß es zur Begründung.
Koalition wollte keine parallele Überprüfung
Doch die Opposition wollte sich dieses brisante Thema nicht wegnehmen lassen. Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz will mit Hilfe der BND-Selektoren nachweisen, dass die Bundesregierung im Sommer 2013 die Öffentlichkeit falsch informiert hat. Im damaligen Bundestagswahlkampf seien die engen Kooperationen des BND mit dem US-Geheimdienst NSA falsch dargestellt worden.
Die Koalition hatte die Erweiterung des Auftrags zunächst abgelehnt und darauf verwiesen, dass sich das PKGr bereits damit befasse. "Es macht keinen Sinn, wenn zwei Ausschüsse parallel prüfen", hatte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) gesagt. Ohnehin seien die Geheimdienste durch die laufenden Arbeiten mehrerer NSU-Ausschüsse sowie des NSA-Ausschusses bereits stark belastet. "Ich möchte, dass unsere Nachrichtendienste noch ein bisschen arbeiten können", hatte Sensburg gesagt.
Wer entschied über die BND-Selektoren?
Nach mehrmonatigen Verhandlungen einigten sich die Fraktionen in der vergangenen Woche schließlich auf einen gemeinsamen Text, der Golem.de vorliegt. Die Erweiterung des Auftrags soll in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden. Dem Entwurf zufolge darf der Ausschuss nun aufklären, welche Selektoren der BND zwischen Juni 2013 und Ende Oktober 2015 aus der Erfassung genommen hat. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, "aus welchen Gründen dies geschah und ob dies ausreichend war, sowie ob und gegebenenfalls wann das aufsichtführende Bundeskanzleramt und die an der Nachrichtendienstlichen Lage im Bundeskanzleramt teilnehmenden Behörden von den genannten Überprüfungen im BND Kenntnis hatten".
Zudem soll der Ausschuss aufklären, welche der unzulässigen Suchbegriffe von einem Nachrichtendienst der sogenannten Five Eyes oder einer deutschen Behörde stammten. Viele bekannte Gesichter dürften im Ausschuss wiederauftauchen, wenn die Fragen beantwortet werden sollen, "wie und durch wen die genannten Suchbegriffe im BND zuvor als relevant für eine Steuerung identifiziert wurden" und "wer über die Steuerung der genannten Suchbegriffe entschieden und ihre Steuerung aus welchen Gründen gebilligt hat".
Bislang 100 Sitzungen des Ausschusses
So hatte der damalige BND-Unterabteilungsleiter D. B. im Januar behauptet, schon vor Beginn der Snowden-Affäre sei an einer Weisung gearbeitet worden, unter welchen Umständen Botschaften oder Regierungsstellen befreundeter Staaten abgehört werden dürften. Erst nachdem bekanntgeworden war, dass die NSA offenbar jahrelang das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hatte, beendete das Bundeskanzleramt die Abhörpraxis des BND.
Zu guter Letzt soll der Ausschuss noch herausfinden, ob der BND zusammen mit dem US-Partner "arbeitsteilig eine weltweite Überwachung der Kommunikation durchführt".
Dass der umfangreiche Untersuchungsauftrag des Ausschusses überhaupt noch bis Ende der Legislaturperiode abgearbeitet werden kann, darf inzwischen bezweifelt werden. Am vergangenen Donnerstag fand bereits die 100. Sitzung des Ausschusses statt, dessen Ergebnisse vor Beginn des kommenden Jahres zusammengestellt werden müssen, um noch rechtzeitig bis zur Bundestagswahl im September 2017 einen Abschlussbericht erstellen zu können. Ein weiterer Ausschuss hätte die Kapazitäten der Abgeordneten vermutlich völlig überfordert. Letztlich dürfte auch die Opposition sich freuen, dass ihre gewünschte Erweiterung nun etwas zusammengestrichen wurde.
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