NSA-Selektoren: Geheimdienstkontrolleure scheitern vor Verfassungsgericht
Im Streit über den Einblick in die NSA-Selektorenliste gibt es einen ersten Gerichtsentscheid. Demnach bleiben die 40.000 Suchbegriffe weiter unter Verschluss.

Die sogenannte G10-Kommission des Bundestags erhält weiterhin keinen Einblick in die Liste mit unzulässigen Suchbegriffen des US-Geheimdienstes NSA. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine entsprechende Klage des Gremiums gegen die Bundesregierung ab. In einem sogenannten Organstreitverfahren seien die Geheimdienstkontrolleure "nicht parteifähig", teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Das Gremium sei "weder oberstes Bundesorgan noch ein durch das Grundgesetz oder durch die Geschäftsordnung mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Bundestages". Inhaltlich wurde die Klage nicht geprüft.
Die Kommission entscheidet laut Bundestag über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (BND, Verfassungsschutz, MAD) eingeleiteten Überwachungsaktionen, von denen Bundesbürger betroffen sind. Laut Süddeutscher Zeitung hatte die Kommission vor der Klage zunächst klären lassen, ob sie überhaupt klageberechtigt war. Einen solchen Fall habe es in ihrer langen Geschichte noch nicht gegeben. Doch die Auffassung der Kommission teilte das Gericht nun nicht.
Kontrolleure sehen sich von Regierung und BND getäuscht
Nicht nur die G10-Kommission, auch der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat von der Bundesregierung keinen Einblick in die Liste mit rund 40.000 NSA-Suchbegriffen erhalten. Eine im September 2015 eingerichtete Klage der Opposition auf Einsicht ist noch in Karlsruhe anhängig. Die Regierung hatte hingegen nur dem Sonderbeauftragten Kurt Graulich erlaubt, sich die Suchbegriffe wie E-Mails und Telefonnummern anzuschauen. Seine Ergebnisse hatte er im November 2015 vor dem NSA-Ausschuss präsentiert.
Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen Regierung und G10-Kommission war die sogenannte Operation Eikonal. Wie die Ermittlungen des NSA-Ausschusses ergaben, verlangte die Deutsche Telekom für den Zugriff des BND auf paketvermittelte Daten in Frankfurt eine Erlaubnis der G-10-Kommission, obwohl der BND gar nicht an Daten mit deutscher Beteiligung interessiert war. Im Gegenteil: Der Geheimdienst musste einen großen Aufwand betreiben, um die Daten deutscher Bürger herauszufiltern.
Von diesem Vorgehen wollte der langjährige Vorsitzende des Gremiums, der frühere SPD-Politiker und Justizstaatssekretär Hans de With, zuvor nie etwas gehört haben. De With hatte sich in seiner Vernehmung durch den NSA-Ausschuss sichtlich ungehalten über das Vorgehen von Bundesnachrichtendienst und Kanzleramt bei der Operation gezeigt. De With sagte Sätze wie: "Eine vorgeschobene Genehmigung ist in höchstem Maße unredlich" und "Es wird gespielt mit einer Maßnahme, die eigentlich nicht gebraucht wird." Er würde sich "düpiert" fühlen, wenn dem so gewesen wäre, und hätte das damals nicht gebilligt.
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Das Gericht hat in dieser Sache einfach gar nichts entscheiden. Es hat nur entschieden...
Geheimdienstkontrolleure, die nichts kontrollieren dürfen, Glückwunsch...