NSA-Ausschuss: BGH stoppt schnelle Abstimmung zu Snowden
Die große Koalition hat im Streit über die Vernehmung von US-Whistleblower Edward Snowden durch den Bundestag weiter Zeit gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab am Mittwoch einer Beschwerde von SPD und Union statt, wonach der NSA-Untersuchungsausschuss nicht sofort über einen Antrag der Opposition zur Vernehmung Snowdens abstimmen muss. Zunächst müsse abgewartet werden, wie der BGH über die Beschwerde entscheide. Da der Ausgang dieser Entscheidung offen sei, "überwiegt das Interesse des Ausschusses, die mit dem Vollzug der Anordnung eintretenden Folgen zu vermeiden" , teilte das Gericht mit(öffnet im neuen Fenster) (Az. 3 ARs 20/16).
Eine Ermittlungsrichterin am BGH hatte sich im vergangenen November auf die Seite der Opposition gestellt . Der damaligen Entscheidung zufolge durfte die Ausschussmehrheit von Union und SPD keinen Antrag mehr blockieren, der die Bundesregierung förmlich um Amtshilfe bei der Einreise Snowdens nach Deutschland bittet. Demnach konnte der Ausschuss auf Antrag von Grünen und Linke die Regierung dazu auffordern, "die Voraussetzungen für eine Vernehmung des Zeugen Snowden in Deutschland zu schaffen" . Hierzu gehört insbesondere die "pass- und ausländerrechtliche Ermöglichung von Einreise und Aufenthalt sowie Zusage eines wirksamen Auslieferungsschutzes" .
Regierung fürchtet Ärger mit USA
Gegen diese Entscheidung hatten Union und SPD Beschwerde eingelegt . Damit unterstützen die Abgeordneten die Position der Regierung, die aus außenpolitischen Gründen eine Einreise Snowdens nach Deutschland verhindern will. Würde die Regierung zu dem Schluss kommen, dass eine Auslieferung des Whistleblowers an die USA juristisch nicht zu rechtfertigen ist, befürchtet sie im Falle eines Aufenthalts Snowdens in Deutschland schwere diplomatische Verstimmungen mit dem wichtigsten Bündnispartner.
Schon seit Einrichtung des NSA-Ausschusses im Frühjahr 2014 streiten sich Koalition und Opposition daher über die Frage, ob und wie Snowden durch den Ausschuss vernommen werden kann. Bislang sind sämtliche Versuche gescheitert, den früheren US-Geheimdienstmitarbeiter in Moskau per Videokonferenz oder auch nur schriftlich zu vernehmen. Snowden selbst lehnt eine Vernehmung in Russland bislang ab.
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