Fernmeldeüberwachung: Bundesregierung warnt vor Einschränkungen für BND
In der kommenden Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes. Die Regierung warnt vorab vor negativen Folgen möglicher Einschränkungen.

Die Bundesregierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Einschränkung der Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND). Vor allem die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Ressorts seien auf zutreffende und aktuelle Informationen zur Lagebeurteilung angewiesen, heißt es in einer 75-seitigen Stellungnahme für das Karlsruher Gericht, die der Nachrichtenagentur dpa und dem Spiegel vorliegt. Eine Reduzierung dieser Informationen würde demnach "die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gerade in Krisensituationen und bei der Bewältigung übergreifender Gefahrenphänomene deutlich verschlechtern".
Das Gericht verhandelt am kommenden Dienstag und Mittwoch über eine Klage der Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrerer Journalisten, die sich gegen das neue BND-Gesetz richtet.
Das neue BND-Gesetz war Anfang 2017 in Kraft getreten. Nach Auffassung der Kläger legalisiert die Bundesregierung damit eine globale Massenüberwachung. Der BND könne im Ausland praktisch schrankenlos Telefonate abhören und den Internetverkehr auswerten.
Fernmeldeaufklärung "unverzichtbar"
Die Bundesregierung verteidigt in ihrem Schriftsatz hingegen die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung als "unverzichtbares Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des BND". Sie mache etwa 36 Prozent aller Meldungen der Abteilung Technische Aufklärung aus. Diese Abteilung trage zum gesamten nachrichtendienstlichen Aufkommen des deutschen Auslandsgeheimdienstes ungefähr die Hälfte bei.
Die acht Beschwerdeführer werden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen und vier weiteren Organisationen unterstützt. "Die Überwachung von Journalisten durch den BND hat in Deutschland eine lange und unheilvolle Tradition", sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, zur Begründung der Klage. "Wenn Politiker beschwichtigend behaupten, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten im Inland bleiben durch das BND-Gesetz unberührt, ist das eine Farce."
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Die werden sicherlich auch nur mit (teurem) Wasser kochen und Napa mit Snort oder...
Hat toll geklappt das die den aufhalten konnten trotz beweise Selten so viel Müll gelesen.
Doch. In vielen Fällen wird es bereits zuvor innerhalb der Bundesregierung und des...
Bevor man in die EU Zentrale abberufen wird :D