BGH lehnt Beschwerde ab, Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig. Holger Voss hat sich mit seiner Klage gegen T-Online wegen gespeicherter Verbindungsdaten durchgesetzt. Voss hatte gegen T-Online geklagt, da diese seine Verbindungsdaten unnötigerweise gespeichert und an die Staatsanwaltschaft übergeben hatten. Die Speicherung der Daten ist nur zu Abrechnungszwecken notwendig, da Voss aber eine Flatrate nutzt, sei dies nicht notwendig gewesen, so Voss, der sich mit seiner Auffassung vor Gericht endgültig durchsetzte.