Das Leistungsschutzrecht ist verabschiedet. Es stärkt Starke und schwächt Schwache. Und statt um digitalen Wandel ging es wieder nur um Geschäftsmodelle.
Bradley Manning hat vor einem US-Militärgericht zugegeben, dass er die Quelle von Wikileaks gewesen ist. Er habe mit den Dokumenten eine Debatte über die US-Politik anzetteln wollen, sagte er. Durch sein Geständnis drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft.
Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP die Einführung des umstrittenen Leistungsschutzrechts für Presseverlage beschlossen. Es räumt Presseverlagen das ausschließliche Recht ein, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Morgen soll es im Bundestag verabschiedet werden, doch der Arbeitskreis Netzpolitik der CDU hat weiterhin Bedenken zum Leistungsschutzrecht. Auch deutsche Internet-Startups sind gegen die entschärfte Fassung.
Eine Onlinespielsucht kann ähnliche Auswirkungen auf das Leben haben wie eine Drogensucht. Um sie zu therapieren, waren Experten bisher gezwungen, die Krankenkassen auszutricksen. Das soll sich ändern.
Wäre damals bekannt gewesen, dass Java keinen Copyrightschutz erhalten hätte, hätte Sun niemals so viel Zeit und Geld in die Entwicklung der Programmiersprache gesteckt. Das schreibt Scott McNealy an das Gericht, vor dem der Berufungsprozess zwischen Oracle und Google verhandelt wird.
Der US-Provider Comcast hat angekündigt, was seinen Filesharing-Nutzern droht, die Warnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ignorieren. Seit dieser Woche ist in den USA das Six-Strikes-Anti-Piraterie-System aktiv, das den teilnehmenden Providern einen gewissen Freiraum lässt.
Apple hat es nicht geschafft, die Strafe in Höhe von 370 Millionen US-Dollar an den VoIP-Patentverwalter Virnetx neu vor Gericht verhandeln zu lassen. Zusätzlich wird jetzt eine tägliche Strafzahlung fällig.
Die Schadsoftware Stuxnet war offensichtlich früher aktiv als bisher angenommen: Experten des Softwareherstellers Symantec haben eine Version von Stuxnet aus dem Jahr 2007 entdeckt.
Ab dem 1. April 2013 fällt der sogenannte Laptopzuschlag von 30 Prozent für die Gema-Abgaben von Diskotheken weg. Stattdessen müssen sich nun die DJs selbst um die Lizenzierung ihrer Musiksammlung kümmern, und das ist alles andere als einfach.
Update Das Buch von Piratin Marina Weisband soll Mitte März veröffentlicht werden. Jetzt steht eine unredigierte Fassung von "Wir nennen es Politik - Ideen für eine zeitgemäße Demokratie" im Netz.
Ihre Forderung nach dem Verbot, die Identität im Internet zu verschleiern, liege nur "in der Version 1.0 vor", erklärt die CDU-Landtagsfraktion. Sie bekam über 200 Kommentare zum Thema Anonymität, darunter auch sehr emotionale, hieß es.
Das Leistungsschutzrecht ist offenbar entschärft worden. Kleinste Textausschnitte dürfen weiterhin bei Suchmaschinen erscheinen. Was das genau bedeutet und was das Gesetz dann noch bewirken können soll, werden Gerichte zu klären haben.
Die CDU in Baden-Württemberg will die Tarnung der Identität im Internet mit technischen Hilfsmitteln untersagen. Einen Klarnamenzwang lehnte die Partei jedoch ab.
Update Das Leistungsschutzrecht ist von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Doch die Verleger rufen weiter nach einer schnellen Verabschiedung und dementieren Verhandlungen mit Google über einen Verzicht. Eine Studie nennt das Gesetz verfassungswidrig.
Wenn Youtube bei der Schiedsstelle einfach eine bestimmte Summe hinterlegt hätte, wäre keine neue Sperrung von Tausenden Videos nötig geworden, verteidigt sich die Gema. Und bezeichnet das Sperren und Entsperren als Trick, um die öffentliche Meinung gegen die Gema aufzubringen.
Die Gema sagt, sie habe kein Interesse daran, dass weitere Youtube-Videos gesperrt werden. Doch bei der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden jetzt neue Verstöße bei Tausenden Videos gemeldet.
Der Rechtsstreit zwischen Oracle und Google um Java eskaliert. Der Berufung von Oracle wollen sich nun Microsoft, EMC und Netapp anschließen. Als noch nicht direkt Betroffene berufen sie sich dabei auf eine Besonderheit des US-Rechtssystems.
Einen neuen Mobilfunkstandard für das Jahr 2020 erarbeiten Forscher und Branchenunternehmen im EU-Projekt Metis. Ziel sei, die "europäische Führung im Bereich mobiler und drahtloser Kommunikation weltweit sicherzustellen."
In den Vorverhandlungen zum zweiten Prozess zwischen Apple und Samsung ist Richterin Koh zu den technischen Aspekten der Patente unterrichtet worden, die Gegenstand der Verhandlung werden. Derweil wollen beide Unternehmen verhindern, dass Unterlagen aus dem ersten Prozess veröffentlicht werden.
Vodafone darf nicht unbegrenztes Surfen versprechen und im Kleingedruckten Peer-to-Peer-Anwendungen und Instant Messaging ausschließen. Und mehr noch: Netzneutralität müsse gesetzlich festgeschrieben werden, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Anonymous will den International Day for Privacy mit der Operation Big Brother unterstützen und kündigt Enthüllungen im Internet über staatliche Überwachung an. Der Protesttag richtet sich besonders gegen Indect.
Freier Zugang zu amtlichen Informationen: Heute soll die Regierungsplattform Govdata in eine einjährige Testphase gehen. Open-Data-Aktivisten kritisieren das Portal im Vorfeld als nicht offen und ungeeignet.
Google protestiert in Berliner Taxis gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger: Taxichauffeure müssten auch nicht dafür zahlen, dass sie die Gäste in Restaurants karrten, lautet die Botschaft.
Eine der besten chinesischen Hackergruppen ist mutmaßlich eine Cyberwar-Einheit der Armee. Ein US-Sicherheitsunternehmen hat die Aktivitäten der Gruppe in ein Viertel von Schanghai zurückverfolgt, wo die Cyberwar-Einheit ihren Sitz hat.
Peter Schaar, der Bundesbeauftrage für den Datenschutz, hat in seinem Blog die aktuelle Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung kritisiert. Die Mehrzahl von Straftaten, die durch Verbindungsdaten aufgeklärt werden können, brauche diese Form der Speicherung gar nicht, meint Schaar.
Der Deutsche Journalisten-Verband nennt die Sperrung einer Aufnahme des Meteoritenschauers in Tscheljabinsk bei Youtube eine Einschränkung der Pressefreiheit. Zudem soll es eine neue Klage der Gema gegen Youtube geben.
Für Facebook-Nutzer gilt nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig weiter die Klarnamenpflicht. Das Gericht stellt mit seinen Beschlüssen die Zuständigkeit deutscher Datenschützer grundsätzlich infrage.
Andreas Nitsche, einer der Programmierer von Liquid Feedback, erzählt im Interview, warum flüssige Demokratie das Vertrauen der Bürger in Politik wiederherstellen könnte und warum dafür Klarnamen unerlässlich sind.
Das britische Unternehmen Veber will den Namen "Python" in Europa schützen lassen. Die Python Software Foundation wehrt sich dagegen. Sie muss aber beweisen, dass die Skriptsprache unter diesem Namen EU-weit als Software genutzt wird.
Apple hat in den USA einen Patentantrag eingereicht, in dem eine Idee beschrieben wird, wie unscharfe, verwackelte und schlecht belichtete Handyfotos verhindert werden können. Dabei wird eine größere Bildreihe erstellt und automatisch das beste Bild ausgewählt.
Die Zeit wird knapp. Noch vor den Wahlen will die Bundesregierung Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverstößen im Internet deckeln. Von einem Scheitern will man in der Koalition nichts wissen.
Wikileaks-Gründer Julian Assange will in das australische Parlament: Sein Vater hat Assanges Bewerbung um eine Kandidatur für die Senatswahl im australischen Bundesstaat Victoria eingereicht.
Wie viele Milliliter an kostbarer Druckertinte sich in einer Patrone befinden, muss der Hersteller nicht sagen. Zu dieser Auffassung kam jetzt das Verwaltungsgericht Stuttgart. Geklagt hatten nicht Verbraucherschützer, sondern ein Hersteller von Druckerpatronen.
Nutzer hätten mehr von einer Meldepflicht für Sicherheitslücken in Software als von einer für Cyberangriffe, sagt die Gesellschaft für Informatik. Sicherheitslücken und Angriffe dürften nicht aus Angst um das Ansehen eines Unternehmens verschwiegen werden.
Der Streit um Java und Googles Dalvik-Engine ist für Oracle noch nicht beendet. Oracle hat beim Bundesgericht Berufung eingelegt. Oracle wirft Google nach wie vor Copyrightverletzungen vor. Patente spielen keine Rolle mehr.
Union und FDP streiten um einen Gesetzentwurf, der Abmahnungen bei Filesharing deckeln soll. Er war fertig, gefiel aber der Industrie nicht. Nun wird der Schutz gesenkt.
Ein Onlineredakteur des Bewertungsportals Klinikbewertungen.de soll für fünf Tage in Beugehaft. Damit will das Amtsgericht Duisburg die Herausgabe der Daten eines Forennutzers erzwingen.
Anonymous wollte die Liveübertragung der Rede zur Lage der Nation des US-Präsident Obama stören. Das scheint nicht gelungen zu sein - der Stream war laut einem US-Medienbericht abrufbar.
Apple hat in den USA ein Patent zugesprochen bekommen, bei dem die Antennen für mobile Geräte direkt im Gehäuse untergebracht sind. Das würde auch für Mobilgeräte ein Design ermöglichen, bei dem das Gehäuse vollständig aus Aluminium besteht.
American Express und Twitter testen ein neues Bezahlsystem: Um etwas zu kaufen, muss man nur ein bestimmtes Schlagwort twittern. Das ist auch ein Datenschutz-Experiment.
Im Entwurf einer neuen EU-Richtlinie zum Datenschutz steckt viel Lobbyarbeit von Internetkonzernen. Mit dem neuen Projekt Lobbyplag wollen Netzaktivisten Transparenz schaffen.
Am 8. Februar 2013 hatte der Dokumentarfilm The Pirate Bay - Away From Keyboard von Simon Klose auf der Berlinale Premiere. Gleichzeitig hat der schwedische Filmemacher sein Werk kostenlos über das Internet zugänglich gemacht. Golem.de hat den Film gesehen.
Den Iranern ist es offensichtlich gelungen, Daten aus der 2011 entführten US-Drohne zu gewinnen: Das Staatsfernsehen zeigte Videoaufnahmen, die mutmaßlich aus der Drohne stammen.
Laut GVU liegt Movie2k in Deutschland bei der Nutzung und der Breite des illegalen Streaming-Angebots derzeit an der Spitze. Die Seite ist auf Servern in Rumänien gehostet.