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Patentrechtsstreit: Galaxy Nexus darf wieder verkauft werden

Samsung darf das Android-Smartphone Galaxy Nexus in den USA wieder anbieten. Das durch Apple erwirkte Verkaufsverbot in den USA wurde aufgehoben.
/ Ingo Pakalski
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Google und Samsung stellten das Galaxy Nexus im Oktober 2011 vor. (Bild: Bobby Yip/Reuters)
Google und Samsung stellten das Galaxy Nexus im Oktober 2011 vor. Bild: Bobby Yip/Reuters

Im Berufungsverfahren wurde das seit Juli 2012 geltende US-Verkaufsverbot für das Galaxy Nexus aufgehoben. Samsung und Google dürfen das Galaxy Nexus somit nun wieder in den USA anbieten. Im Juli 2012 entschied am Bezirksgericht in San José in Kalifornien die zuständige Richterin Lucy Koh, dass das Galaxy Nexus gegen mehrere Patente verstoße, die im Besitz von Apple sind.

Koh verfügte dann ein Verkaufsverbot, weil Apple glaubhaft darstellen konnte, dass der Verkauf des Galaxy Nexus einen langfristigen Verlust an Marktanteilen für Apple bedeute und sich negativ auf Apples Aktienkurse auswirke. Dieser Auffassung widersprach nun das Berufungsgericht(öffnet im neuen Fenster) und hob daher das Verkaufsverbot auf.

Das Berufungsgericht sah es nicht als ausreichend erwiesen an, dass der Verkauf des Galaxy Nexus Apple so stark schaden könne. Die Frage der Patentverletzung untersuchte das Gericht nicht. Der Fall wurde nun an das Gericht in Kalifornien zurückverwiesen. Die Entscheidung des Berufungsgerichts könnte dafür sorgen, dass zumindest in den USA Verkaufsverbote für Produkte nicht mehr so schnell erlassen werden, wie es bisher passierte.

Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Nexus vier seiner Patente verletzt zu haben, darunter das US-Patent 8.086.604(öffnet im neuen Fenster) , das eine einheitliche Suche beschreibt, wie sie auch bei Siri und S Voice zum Einsatz kommt. Außerdem soll Samsung gegen das Patent 5.946.647(öffnet im neuen Fenster) zur Verteilung von Objekten und zum Senden von Nachrichten zwischen Objekten aus verschiedenen Prozessen über ein Proxy-Objekt verstoßen. Des Weiteren soll Samsung unerlaubt die Slide-to-Unlock-Funktion sowie die Funktion zur Autovervollständigung verwenden.


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