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EU-Kommission: Microsoft ist seiner Pflicht nicht nachgekommen

Microsoft ist seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, nicht nachgekommen. Zu diesem Schluss kommt die Europäische Kommission nach einer ersten Prüfung.
/ Jens Ihlenfeld
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EU benennt Beschwerdepunkte. (Bild: Browserchoice.eu)
EU benennt Beschwerdepunkte. Bild: Browserchoice.eu

Die EU-Kommission hat Microsoft offiziell darüber informiert(öffnet im neuen Fenster) , dass der Konzern nach erster Prüfung seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist. Microsoft hatte sich dazu nach einem Kartellstreit im Jahr 2009 verpflichtet.

In der "Mitteilung der Beschwerdepunkte" vertritt die Kommission den vorläufigen Standpunkt, Microsoft habe es versäumt, das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern. Die Kommission geht davon aus, dass womöglich "Millionen von Windows-Benutzern in der Zeit von Februar 2011 bis Juli 2012 das Auswahlfenster nicht [haben] sehen können" . Microsoft hat das allerdings bereits eingeräumt und den Fehler korrigiert. Microsoft-Chef Ballmer wurde wegen dieses Fehlers sein Gehaltsbonus gekürzt .

Die Mitteilung der Beschwerdepunkte durch die Kommission ist allerdings noch lange kein endgültiges Ergebnis. Die Beteiligten haben nach der Mitteilung die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen, und können eine mündliche Anhörung beantragen, um ihre Position darzulegen. Erst danach wird die Kommission einen endgültigen Beschluss fassen.

Verstößt ein Unternehmen wie im vorliegenden Fall gegen eine Verpflichtung, die per Beschluss nach Artikel 9 für verbindlich erklärt wurde, droht eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des Jahresgesamtumsatzes.


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