Stromsparen: Verwirrung um EU-Richtlinie für PCs und Grafikkarten

Den Anfang hat ein Bericht von Nordichardware(öffnet im neuen Fenster) gemacht. Anhand einer Tabelle, die nicht einmal Teil eines wesentlich umfangreicheren EU-Dokuments ist ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ), schloss die schwedische Hardware-Webseite, besonders leistungsfähige Grafikkarten würden - ähnlich wie Glühlampen - von der EU bald verboten werden.
Nordichardware hat die Meldung inzwischen korrigiert, das Missverständnis basierte auf der Einteilung von Grafikkarten nach Leistungsklassen anhand der Bandbreite des Speichers. Mehr als 320 Gigabyte pro Sekunde waren dabei nämlich nicht vorgesehen, was so interpretiert wurde, als ob solche Karten künftig verboten werden würden. Da schon aktuelle Karten wie die Radeon HD 7970 GHz Edition über 280 GByte/s erreichen, scheint es wahrscheinlich, dass künftige Geräte die Grenze von 320 GByte/s überschreiten.
In Wirklichkeit endet die Einteilung von Grafikkarten nach Leistungsklassen nur bei 320 GByte/s, was auch noch selbst auszurechnen ist, denn: Die fragliche Tabelle gibt nur die Breite des Busses an, was mit der Datenrate zu multiplizieren ist. Zudem gibt es für PCs, die nicht in die vorgesehenen Energieklassen A bis D fallen, eine Ausnahme. Dort sind Grafikkarten über 320 GByte/s zulässig, wenn der Rechner mindestens sechs physikalische CPU-Kerne und 16 GByte RAM hat.

Wer dabei spontan an Workstations denkt, liegt ebenso falsch. Diese schnellen Rechner für technische und wissenschaftliche Aufgaben sind an anderer Stelle des Dokuments gesondert definiert, sie müssen unter anderem zwei Prozessorsockel und ECC-Speicher mitbringen.
Bei dem gesamten Entwurf, der noch keine gültige EU-Richtlinie ist, geht es zudem nicht um die konkrete Leistungsaufnahme einzelner Komponenten in einer bestimmten Situation. Vielmehr steht der gesamte Energieverbrauch eines Komplettsystems in einem Jahr im Vordergrund. Dafür gibt es eine Berechnungsformel, die nur drei Zustände berücksichtigt: Ausgeschaltet, Standby und Idle.
Volllast wird nicht berücksichtigt
Immerhin nennt der Entwurf dafür die bekannten ACPI-Zustände, führt aber eigene Bezeichnungen ein. Poff entspricht ACPI S5 (Soft-Off), Psleep ACPI S3 (Suspend-to-Ram) und Pidle ACPI S0, also dem eingeschalteten Zustand. Ausgehend von den 8.760 Stunden eines Jahres ergibt sich für die zulässige Leistungsaufnahme, hier Etec genannt, die Formel:
ETEC = (8760/1000) * (0.55*Poff + 0.05*Psleep + 0.40*Pidle)
Vorschreiben will die EU nur diesen Etec-Wert in Kilowattstunden pro Jahr. Dafür gibt es vier Klassen für PCs. In der schlechtesten, Klasse D, darf ein Rechner 234 Kilowattstunden im Jahr aufnehmen. Auch dabei gibt es aber wieder Ausnahmen. Ist mehr als eine Grafikkarte vorhanden, kann sich der Etec-Wert um bis zu 133 Kilowattstunden erhöhen, hat der Rechner mehr als 4 GByte Hauptspeicher, so kann für jedes zusätzliche Gigabyte eine Kilowattstunde mehr eingerechnet werden.
Wenig praxisgerecht ist anhand der obigen Formel auch die Zeit, in der ein Rechner in den verschiedenen Betriebszuständen genutzt wird. So soll zu 40 Prozent in einem Jahr der Rechner Idle sein, also zumindest eingeschaltet. Das ergibt 9,6 Stunden an jedem Kalendertag, was auch bei stark privat genutzten PCs wohl sehr viel ist - es sei denn, solche Rechner werden erst nach stundenlanger Nichtbenutzung automatisch in den Standby-Modus geschaltet.
Erste Verschärfung nach zwölf Monaten
Dass der Entwurf so viel Aufsehen erregt, liegt an der großen Tragweite, die er erreichen könnte, wenn er in der gegenwärtigen Form zu einer EU-Richtlinie wird. Diese müsste dann in nationales Recht umgesetzt werden. Auch Verschärfungen der Vorschriften sieht der Entwurf bereits vor, sie sollen zunächst nach einem Jahr nach Inkrafttreten der Richtlinie und dann 3,5 Jahre nach dem Inkrafttreten greifen.
Dann sind aber auch insbesondere Grafikkarten betroffen. Für die erste gesteckte Karte sind dann noch höchstens 136 statt 225 Kilowattstunden vorgesehen, und auch die Ausnahme für besonders gut ausgestattete Rechner mit 6 Cores und 16 GByte RAM entfällt. Auch die Formel für den Gesamtbedarf ändert sich, dabei wird mit 60 Prozent Gewichtung die Leistungsaufnahme im ausgeschalteten Zustand immer wichtiger. Die Idle-Leistungsaufnahme hat dann nur noch 30 Prozent Anteil, der Standby-Modus dafür aber 10 statt 5 Prozent.
Aus dem Entwurf geht noch nicht hervor, welche Sanktionen für PCs drohen, die die Richtlinien nicht erfüllen. Denkbar wäre etwa eine Verweigerung des CE-Kennzeichens(öffnet im neuen Fenster) , das eine Voraussetzung für den Verkauf von Geräten innerhalb der EU ist. Da aber selbst der Entwurf nur die Gesamtleistungsaufnahme eines PCs - und auch für Notebooks und Tablets - in Betracht zieht, könnten sich leistungshungrige Anwender jederzeit auch wie bisher ihre Rechner aus einzelnen Komponenten zusammenstellen und sie selbst verbauen. Wann das zuständige Gremium die Richtlinie zur Ratifizierung vorlegen will, steht noch nicht fest.



