Rechtsarme Bürger: keine Befragung, keine Dokumentation. Die Kontenabfragen, die die Finanzverwaltung durchführen darf, werden schlampig durchgeführt, berichtet der Spiegel unter Berufung auf das Ergebnis einer vom Bundesbeauftragten für Datenschutz veranlassten Stichprobe. In drei nordrhein-westfälischen Finanzämtern stellte sich heraus, dass neun von zehn Kontenabfragen Mängel aufwiesen.