Verbraucherschützer fürchten um Privatkopie
Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv, nennt den Gesetzentwurf unbrauchbar, "weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet" .
Der vorgelegte Entwurf entspreche in weiten Teilen den Plänen der alten Bundesregierung, wurde aber wegen der angekündigten Neuwahlen nicht mehr vom Kabinett verabschiedet.
Er sieht vor, dass der elektronische Dokumentenversand durch Bibliotheken, eine Art digitale Fernleihe, nur noch dann erlaubt ist, wenn die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot vorhalten. Welchen Preis diese Angebote haben, spielt dabei keine Rolle. Dem elektronischen Dokumentenversand, in den das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro investiert hat, werde damit die Grundlage entzogen, kritisieren die Verbraucherschützer.
Der Entwurf ignoriere zudem die Forderungen vieler Schulen und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen. Das Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde erst 2003 neu geschaffen, ist aber bis Ende 2006 befristet. Für Schulen sei unklar, ob beispielsweise das Einstellen von Inhalten in schulinterne Netzwerke künftig illegal sein wird.
Der vzbv kritisiert zudem, dass die geplante Urheberrechtsnovelle das Recht, digitale Kopien zu privaten Zwecken anzufertigen, fast vollständig aushöhlt. "Der Käufer einer Musik-CD wird keinen Anspruch haben, die Stücke auch auf seinen MP3-Player zu übertragen, um sie unterwegs zu hören, oder eine Sicherungskopie anzufertigen, um die Musik noch zu hören, wenn die gekaufte CD einen Kratzer hat" , so von Braunmühl.
Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken sollen in Zukunft verboten sein, wenn eine "offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wurde" . Gemeint ist vor allem der Download von Werken aus dem Internet. Die Formulierung könne aber zu gefährlichen Konsequenzen für Nutzer führen, warnt der vzbv: "Vor dem Download einer Datei müsste der Nutzer in Zukunft prüfen, ob die Datei im Internet legal angeboten wird. Ist dies 'offensichtlich' nicht der Fall, ist der Download strafbar oder zumindest rechtswidrig. Wie der Nutzer beurteilen soll, welche Angebote 'offensichtlich rechtswidrig' sind, bleibt schleierhaft."
Nach Ansicht der Verbraucherschützer wird die Möglichkeit zur Erstellung privater Kopien digitaler Inhalte durch Digital Rights Management (DRM) erheblich eingeschränkt. Dabei treffe DRM ausschließlich harmlose Privatnutzer - gewerbliche Raubkopierer wüssten genau, wie sich DRM-Systeme ausschalten lassen, heißt es von Seiten des vzbv. Der Verband befürchtet durch die DRM-Systeme eine Einschränkung des Zugangs breiter Bevölkerungsschichten zu Informationen und Kultur: "Wenn für jeden Informationsabruf, das Hören eines Musikstückes oder das Sehen eines Dokumentarfilms Geld verlangt werden kann, ohne dass eine Aufzeichnung gestattet wird, besteht die Gefahr einer Verknappung und Verteuerung von Informationen, Kulturwerken und Beiträgen der Wissenschaft. Dies kann nicht im Interesse des Allgemeinwohls liegen."
Zugleich wendet sich der vzbv gegen die Pläne zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie. Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Urheberrechten sieht vor, Inhabern von Urheberrechten einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Internet Service Provider auf Herausgabe von Nutzerdaten einzuräumen. Die Verbraucherschützer sehen darin eine unzumutbare Einschränkung des Datenschutzes von Internetnutzern. Es sei völlig ausreichend, wenn Staatsanwälte im Verdachtsfall die Daten von Beschuldigten ermitteln können.



