Krings: Open-Source-Idee für Bücher ungeeignet
Bagatellklausel: Wird geistiges Eigentum nicht ernst genommen?
In einer Rede auf der Jahrestagung der AG Publikumsverlage sprach sich der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings wieder einmal für eine Verschärfung des Urheberrechts aus. Er kritisiert dabei auch die aktuelle Vorlage für einen zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle und greift Bestrebungen an, den Open-Source-Gedanken auf andere Bereiche als Software auszudehnen.
In dem vom Börsenblatt veröffentlichten Redemanuskript heißt es unter anderem: "Die 'Open-Source'-Bewegung, die sich ihre Bahn auf dem Feld der Computersoftware brach, hat sich über den Musik- und Filmmarkt weiter vorgearbeitet und hat längst auch den Buchmarkt entdeckt. Für ihre radikalen Vertreter ist der Schutz geistigen Eigentums nicht mehr als eine relativ neue Erfindung mächtiger Verleger, die in ihrem Profitstreben mit dem Urheberrecht den vermeintlichen 'Naturzustand' des freien Informationszugangs für alle beseitigen wollen". Während sich Software stetig weiterentwickelt, sei ein Buch ein "fertiges Produkt, eine geistige Schöpfung, die für sich selbst und endgültig spricht."
Es sei allerdings nicht ungefährlich, diese Ideen als Spinnereien Einzelner zu ignorieren, denn in einer Gesellschaft, "in der Geiz 'geil' ist, fallen solche theoretischen Verbrämungen der Verfolgung kurzsichtiger Verbraucherinteressen auf recht fruchtbaren Boden", so Krings laut Redemanuskript.
Krings unterstellt denjenigen, die einen unbeschränkten und unbedingten Zugang zu Buchinhalten im Internet fordern, eine "Eigentums- und Freiheitsfeindlichkeit". Er unterstreicht dabei die Internetkampagne des Bundesjustizministeriums "Kopien brauchen Originale!" und stellt fest:
Krings warnt die Politik davor, sich einseitig auf die kurzfristigen Interessen der Nutzer zu konzentrieren unddie Interessen von Urhebern und Verlegern zu vernachlässigen. Dies würde nicht nur zu deren finanziellem Niedergang führen, "sondern letztlich zu einem Absterben des kreativen Potenzials in unserem Lande".
Kritik übt Krings auch an den Plänen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, im Rahmen des zweiten Korbs der Urheberrechtsnovelle eine Bagatellklausel vorzusehen: Kopien in kleinem Umfang sollen nach dem aktuellen Referenzenentwurf nicht strafbar sein. "Abgesehen von der Preisfrage, was denn angesichts der Realität des massenweisen Kopierens und der 60-Gigabyte-Festplatten noch eine 'geringe Zahl' von Kopien ist, würde sich der Gesetzgeber hier wieder einmal anschicken, ein Problem zu lösen, das gar nicht besteht", so Krings, denn bei einem einmaligen Ausrutscher werde kein Staatsanwalt ernsthaft an eine Anklage denken.
Nach Ansicht von Krings zeige die Bagatellklausel nur, dass geistiges Eigentum doch nicht ganz so ernst zu nehmen ist. "Denn wer würde auf die Idee kommen, z.B. den Diebstahl von Oberhemden in geringer Zahl straffrei zu stellen - sofern der Dieb sie nur selber trägt oder allenfalls für seinen engsten Freundeskreis klaut?".
Auch den Versand von Buchkopien per E-Mail, wie ihn Bibliotheken über Subito anbieten, ist Krings ein Dorn im Auge.
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oder musik wie tokio hotel? sry sicher ist es falsch wie blöde sich nur seinen kram...
Tja, wenn man keine Argumente hat (...).
Nun - er konnte einen neuen Job ausüben, den des Massen-text verbreiters. Aber er konnte...
Das ist doch Bullshit. Früher waren simple Programme teuer, heute bekommt man hoch...