GPL v3: Der erste Entwurf
Klare Regelungen für bessere Kompatibilität und gegen Kopierschutz
Wie angekündigt hat die Free Software Foundation heute einen ersten Entwurf für eine überarbeitete GNU General Public License (GPL) vorgelegt. Die am weitesten verbreitete und damit auch wichtigste Lizenz für freie Software und Open Source soll in einige Kernpunkten den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden, um auch in Zukunft dafür zu sorgen, dass freie Software frei bleibt.
Vorgelegt wurde explizit nur ein erster Entwurf, an dem allerdings schon seit einigen Jahren gearbeitet wird. Federführend dabei ist neben Richard Stallman, der die Lizenz einst ins Leben rief, auch Eben Moglen, Justiziar der Free Software Foundation sowie Gründer des Software Freedom Law Center und Professor für Recht und Rechtsgeschichte an der Columbia Law School in New York.
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Die GPL wurde 1991 zum letzten Mal geändert, damals noch fast im Alleingang durch Richard Stallman. Seitdem wird die GPL in der Version 2 aber von einer großen Zahl von Projekten, Unternehmen und Personen genutzt, darunter die GNU-Software der FSF, Linux, MySQL und Teile von Firefox. Da sich die rechtliche Situation seit 1991 aber in vielen Ländern verändert hat, bedarf auch die GPL einer Überarbeitung.
Das Ziel der GPL v3 formulierten Stallman und Moglen schon im Vorfeld klar: Die Lizenz muss weltweit nutzbar sein und stellt den Schutz der Freiheit in den Vordergrund, kommerzielle Interessen müssen sich dem unterordnen. Änderungen an der GPL sollen in keinem Fall den freien Austausch von Wissen behindern.
Ganz grundsätzlich ist die GPL v3 in einem zentralen Punkt allgemeiner gefasst: Statt von "distribution" ist nun von "propagation" die Rede, ein Begriff, der im allgemeinen Rechtsgebrauch nicht näher bestimmt ist und in der Lizenz explizit breiter definiert wird als die "Verteilung" bzw. "Verbreitung" ("distribution") von Software.
Über die Definition dessen, was als Quelltext zu veröffentlichen ist, widmet sich die GPL v3 auch dem Thema Trusted Computing. So sieht der Lizenzentwurf vor, dass komplette und vollständige Quelltexte unter Umständen notwendige Schlüssel und Autorisierungen enthalten müssen. Diese Informationen müssen immer dann zur Verfügung gestellt werden, wenn eine Software verteilt wird. So soll sichergestellt werden, dass Nutzer die volle Kontrolle über ihr System behalten.
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Jaja, der Humor der Einfältigen...
"..nicht näher bestimmt ist und und der Lizenz explizit breiter definiert.." Gruß