EU-Gemeinschaftspatent: Softwarepatente durch die Hintertür?
Die Konsultation hat drei Hauptthemen: das Gemeinschaftspatent, Möglichkeiten zur Verbesserung des gegenwärtigen Patentschutzsystems in Europa und mögliche Bereiche für eine Harmonisierung. Außerdem fragt die Kommission, welche Verbesserungen, insbesondere im Rahmen des bestehenden Systems des europäischen Patentes, vorgenommen werden könnten, solange das Gemeinschaftspatent nicht beschlossen ist, bzw. ob die nationalen Patentschutzsysteme einander durch Rechtsangleichung oder gegenseitige Anerkennung der nationalen Patente angenähert werden sollten. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang sei auch die Regelung der Gerichtsbarkeit in Patentstreitsachen.
McCreevy war eine der treibenden Kräfte hinter der EU-Softwarepatent-Richtlinie, die 2005 im Europäischen Parlament abgelehnt wurde - den einen ging sie nicht weit genug, den anderen zu weit. Der Softwarepatentgegner Florian Müller, der die Kampagne NoSoftwarePatents.com gründete, kritisiert vor allem eine Passage aus dem Vorschlag für eine Gemeinschaftspatent-Regelung der EU, wonach das Europäische Patentamt "auf das Gemeinschaftspatent das Fallrecht anwenden soll, das es entwickelt hat" .
Genau die Praxis des Europäische Patentamtes (EPA) ist den Softwarepatentkritikern aber ein Dorn im Auge: "Das EPA lässt zu, dass Patente auf Software erteilt werden, wenn ein 'technischer Beitrag' vorliegt. In der Praxis besteht dieser aus schnelleren Rechenzeiten, effizienter Datenspeicherung, optimiertem Netzwerkverkehr oder neuartigen Wegen, Ein-/Ausgabegeräte zu nutzen. Wird die erwähnte Formulierung zum Fallrecht nicht durch einen 'wasserdichten Ausschluss' von Software aus dem Bereich patentierbarer Gegenstände ersetzt" , so fürchtet Müller, "dann würden die Richter am Europäischen Gerichtshof oder einem neuen Gemeinschaftspatentgericht höchstwahrscheinlich der Rechtsbeugung des EPA folgen und Softwarepatente im amerikanischen Stil hier zu Lande für zulässig erklären" .
Die Kritik richtet sich vor allem dagegen, eine Regelung über das Gemeinschaftspatent gleichzeitig an die Frage der Patenterteilungspraxis des EPA zu knüpfen.
Gegenwärtig sind die Europapatente, die das EPA erteilt, im Grunde nur Pakete von vielen nationalen Patenten. Das Prüfungsverfahren obliegt zentral dem EPA, doch der größte Teil der Kosten eines Europapatents ergibt sich aus dem Bedarf, mehrere Übersetzungen der Patentschrift anfertigen zu lassen.



