Gebührenpflicht: GEZ greift nach UMTS-Handys
Das bedeutet, dass man - sofern man nicht schon GEZ-pflichtiger Zahler ist - monatlich 17,03 Euro an die GEZ zahlen muss, so die Berliner Zeitung. Für UMTS-Handys gelte dies schon jetzt, denn nach Ansicht der GEZ stelle dies keinen TV-Empfang über das Internet dar, was erst 2007 gebührenrelevant sei. Vodafone widersprach gegenüber der Berliner Zeitung dieser Meinung. Es tue sich eine Grauzone auf, so die Zeitung.
Ab 1. Januar 2007 sind dann auch internettaugliche Rechner und Smartphones sowie PDAs GEZ-pflichtig, was schon 2004 festgelegt wurde. Wer indes schon für sein Fernseh- und Radiogerät Gebühren zahlt, wird nicht zusätzlich belastet: Hier gilt die Zweitgerätefreiheit. Problematischer ist es für Gewerbetreibende, für deren geschäftlich genutztes Handy dann noch einmal Gebühren anfallen.