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GVU

Der GVU-Trojaner (Bild: GVU) (GVU)

Malware: Die GVU erklärt den GVU-Trojaner

Er stammt nicht von der "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen" (GVU), dennoch erklärt der Verein nun eine in seinem Namen verbreitete Malware. Damit, so die GVU, würden illegale Streaming-Portale wahrscheinlich ihr Geschäftsmodell verlagern.
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Logo des österreichischen Anti-Piraterie-Vereins (Bild: VAP) (VAP)

Kino.to: Europäischer Gerichtshof soll Internetsperren prüfen

Der österreichische Oberste Gerichtshof will Rechtssicherheit: Weil Rechteinhaber wegen drei bei Kino.to angebotener Filme eine Sperre der Domain bei einem Provider gefordert hatten, geht die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof. Erwartet wird eine Richtungsentscheidung zu Netzsperren.
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Frühere Homepage von Kino.to (Bild: Kino.to) (Kino.to)

Kino.to: Programmierer von Kino.to will auspacken

Der mutmaßliche technische Leiter des illegalen Filmportals Kino.to, Bastian P., hat zu Beginn seiner Verhandlung ein umfassendes Geständnis angekündigt. Der 29-Jährige soll auch dafür verantwortlich sein, dass Kino.to abgeschaltet wurde.
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Drohen Hausdurchsuchungen bei Kino.to-Nutzern? (Bild: Kino.to) (Kino.to)

Paypal: Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

Zahlenden Nutzern der im Juni 2011 geschlossenen Filmplattform Kino.to drohen dem Nachrichtenmagazin Focus zufolge Strafverfahren. Rechtsanwalt Udo Vetter befürchtet sogar Hausdurchsuchungen, "wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben". Noch im Februar 2012 will die GVU zudem gegen den Kino.to-Nachfolger Kinox.to Strafanzeige erstatten.
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Frühere Homepage von Kino.to (Bild: kino.to) (kino.to)

Urheberrecht: Erste Anklage im Fall Kino.to

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen der mutmaßlichen Betreiber von Kino.to Anklage erhoben. In den nächsten Tagen soll die Entscheidung über weitere Anklagen fallen, auch gegen den als Chef von Kino.to Beschuldigten.
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Premier League unterliegt vor dem EuGH. (Bild: Nigel Roddis/Reuters) (Nigel Roddis/Reuters)

Urteil: EuGH öffnet Fußball-Pay-TV-Markt in der EU

Exklusivverträge über die Ausstrahlung von Fußballspielen in einzelnen EU-Staaten stellen einen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht dar. Der grenzüberschreitende Vertrieb von Pay-TV-Decoderkarten darf nicht verboten werden, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden.
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Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Musikindustrie (Bild: Bundesverband Musikindustrie) (Bundesverband Musikindustrie)

Wunschliste: Die Forderungen von Musik- und Filmindustrie

Internetsperren, Deep Packet Inspection gegen unerlaubte Downloads und Anschlusssperren gegen Internetnutzer stehen offenbar auf der Wunschliste von Rechteinhabern. Das geht aus einem von der Gema veröffentlichten Dokument mit Vorschlägen an das Bundeswirtschaftsministerium hervor.
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Aktuelle Filme im Angebot bei kino.to, vor der Schließung (Bild: kino.to) (kino.to)

Kino.to: GVU sieht Strafbarkeit bei Streaming-Nutzern

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) vertritt die Auffassung, dass auch das Nutzen der Kino.to-Streams strafbar ist. Die GVU betont aber, dass eine höchstrichterliche Entscheidung dazu aussteht. Der Kino.to-Fall wäre jedoch eine gute Gelegenheit zur Klärung.
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Maskierte Anonymous-Mitglieder (Bild: Vincent Diamante/ Wikipedia) (Vincent Diamante/ Wikipedia)

Wegen Kino.to: Anonymous attackiert GVU-Seite

Als Reaktion auf die Schließung von Kino.to hat Anonymous die Seite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen angegriffen. Außerdem hat die Gruppe aus Protest gegen geplante Zensurmaßnahmen die Website einer türkischen Behörde lahmgelegt. Inzwischen befasst sich auch die Nato mit der Gruppe.
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