Kino.to: Chefprogrammierer mochte persönlich nur DVDs und Kino

Der verurteilte Chefprogrammierer der Plattform Kino.to mag persönlich keine illegalen Streamingangebote. Bastian P. liebe Actionfilme wie die "Stirb-langsam"-Reihe oder den Science-Fiction-Film "Phenomenon" mit John Travolta, sehe sie sich aber lieber "in besserer Qualität" an, sagte er dem Nachrichtenmagazin Focus(öffnet im neuen Fenster) . Seine DVD-Sammlung habe ihm die Staatsanwaltschaft gelassen.
In der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig hatte der Informatiker ausgesagt, dass er auch gerne ins Kino(öffnet im neuen Fenster) gegangen sei, aber durch die Arbeit für die illegale Plattform selten Zeit dazu gehabt habe.
Kino.to war mindestens seit 2007 online und bot in deutscher Sprache Streams an, die im Browser angesehen werden konnten. Die Inhalte waren bei scheinbar unabhängigen Streamhostern gespeichert, die aber laut Staatsanwaltschaft oft von Kino.to selbst gegründet oder betrieben wurden. Im Juni 2011 wurden die mutmaßlichen Betreiber verhaftet und das Portal offline genommen.
Bastian P. erklärte sich gleich nach seiner Festnahme bereit, Kronzeuge zu werden. Auch nach seiner Verurteilung will er in anderen Fällen von Urheberrechtsverletzungen mit den Strafverfolgungsbehörden und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) zusammenarbeiten und Informationen liefern, sagte er vor Gericht.
"Ich hoffe, Kinox.to wird abgeschaltet"
Entsprechend erklärte er, dass er das Ende des Nachfolgeportals Kinox.to begrüßen würde, das von Unbekannten betrieben wird. "Ich hoffe, die Seite wird abgeschaltet" , so Bastian P. zu Focus. "Die verdienen Geld, und ich gehe ins Gefängnis."
Der Programmierer ist seit dem 11. April 2012 rechtskräftig zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt und wartet auf seinen Strafantritt.
Am 14. Juli 2012 ist vor dem Landgericht Leipzig der vierte Verhandlungstag im Prozess gegen den Chef von Kino.to angesetzt, wo vermutlich das Urteil gesprochen wird. Das Gericht stellte zuletzt einen Strafrahmen von 4 Jahren und sechs bis zehn Monaten in Aussicht. Theoretisch waren bis zu 15 Jahre Haft möglich. Am 6. Juni 2012 hatte Dirk B. ein Geständnis abgelegt, nachdem ihm die 11. Große Strafkammer zuvor eine mildere Strafe in Aussicht gestellt hatte.



