Kino.to: Durchsuchungen und Festnahmen bei Sharehoster und ISP

Nach zwei weiteren Festnahmen in Verbindung mit dem Fall Kino.to hat die GVU nun die Vorwürfe gegen die beiden Männer erläutert. Sie sollen wie nach dem Modell von Megaupload einen Sharehoster betrieben und bis zuletzt kassiert haben.

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Früheres Angebot von Kino.to
Früheres Angebot von Kino.to (Bild: Kino.to)

Bereits in der vergangenen Woche wurde der in Deutschland betriebene Sharehoster Skyload.net geschlossen. Ein Betreiber des Dienstes sowie ein bei einem nicht genannten Provider in Frankfurt Beschäftigter wurden verhaftet sowie die Server beschlagnahmt. Dies bestätigte nun die GVU in einer per E-Mail verbreiteten Erklärung.

Nach Darstellung der GVU war der seit dem 13. Februar 2010 aktive Dienst Skyload ein enger Partner von Kino.to. Er diente dabei offenbar als einer der Hoster, über welche die bei Kino.to abrufbaren Streams und Downloads von Kinofilmen und Fernsehserien abrufbar waren. Auch nach der Schließung des Portals soll Skyload weitergemacht haben, bis in den Februar 2012 hinein, schreibt die GVU. Auch zwei Nachfolgedienste von Kino.to soll der Hoster mit Daten versorgt haben.

Wie beim Geschäftsmodell von Megaupload sollen die Betreiber von Skyload über Premiumdienste Geld verdient haben. Zahlende Benutzer bekamen schnellere Downloads ohne Wartezeiten zwischen den Abrufen. Wie auch bei Megaupload soll Skyload die Benutzer mit "Provisionen" belohnt haben, welche besonders beliebte Dateien hochluden, meint die GVU.

Auch die Werbung bei Skyload soll von der bei solchen Diensten üblichen zweifelhaften Qualität gewesen sein: Die Weiterleitung zu Abofallen soll die Regel gewesen sein. Im Prozess gegen die Betreiber von Kino.to, der zu mehrjährigen Freiheitsstrafen führte, war bereits bekanntgeworden, dass die Verurteilten über ein komplexes System an allen Einnahmen über Premium-Accounts und Werbung mitverdienten.

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