Kino.to-Prozess: Kein Unterschied zwischen Streaming und Herunterladen

Nutzer von Streamingplattformen laden dort zeitweise auch illegale Filmkopien herunter. Diese Ansicht vertrat der Richter bei der vierten Verurteilung von Beschäftigten von Kino.to.

Artikel veröffentlicht am ,
Frühere Homepage von Kino.to
Frühere Homepage von Kino.to (Bild: Kino.to)

Der Leipziger Amtsrichter Mathias Winderlich hat bei der vierten Kino.to-Verurteilung das Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichgesetzt. Illegale Streaming-Portale erzeugten eine Situation, in der massenhaft Straftaten begangen würden, so Winderlich nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die bei der Verhandlung als Zuhörer anwesend war.

Der Richter betonte in der Urteilsbegründung, dass beim Nutzen von Streaming-Plattformen eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfinde. Mit dem Begriff "Vervielfältigen" habe der Gesetzgeber das "Herunterladen" gemeint. Dazu gehöre auch das zeitweilige Herunterladen. Nichts anderes finde beim Streaming statt: Es würden Datenpakete sukzessive heruntergeladen. Dies sei eine sukzessive Vervielfältigung. Jeder Nutzer von illegalen Streaming-Portalen müsse sich bewusst sein, dass dahinter eine Vervielfältigungshandlung stehen könne, so Winderlich.

Am 21. Dezember 2011 wurde ein weiterer Kino.to-Mitarbeiter verurteilt. Der 47-jährige erhielt 3 Jahre und 5 Monate Haft. Das Urteil erging nicht auf Bewährung und ist rechtskräftig. Weder Verteidigung noch Staatsanwalt wollten Rechtsmittel einlegen, so eine GVU-Sprecherin zu Golem.de.

Der Verurteilte, der zuerst als kleiner Internet Service Provider (ISP) in Sachsen selbstständig war, sei für das Anmieten und die technische Betreuung von Servern für Kino.to im Ausland zuständig gewesen. Zudem habe er einen Kino.to-eigenen Filehoster betrieben, auf dem zuletzt Kopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert gewesen seien. Mit Onlinewerbung, meist für Abofallen, und Angeboten für schnellere Downloadgeschwindigkeiten wurden von Kino.to Millionen Euro verdient. Der in Köln geborene Angeklagte soll seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro erzielt haben. Etwa die Hälfte konnte er als Gewinn verbuchen. Er habe am Anfang gedacht, er handele in einer Grauzone, sagte der Verurteilte.

Im Juni 2011 hatte die Ermittlungseinheit INES deutschlandweit rund 20 Wohnungen und Geschäftsräume der mutmaßlichen Kino.to-Betreiber und Rechenzentren durchsucht und das Portal offline genommen. Zeitgleich erfolgten Durchsuchungen in Spanien und Frankreich. 13 Beschuldigte wurden festgenommen. Die Plattform Kino.to hatte etwa vier Millionen Nutzer täglich. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten hat noch nicht stattgefunden.

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N17 28. Mai 2013

Die massive "Raubkopierer sind Verbrecher"-Kampagne und ähnliche Aktionen schon in den...

__destruct() 30. Dez 2011

Dann werden in jeden Streaming-Server halt DVD-Laufwerke eingebaut, in denen originale...

tpunkterror 26. Dez 2011

Genau das habe ich ja gesagt. Was du allerdings nicht zu sehen scheinst ist, dass wenn...

eddiepoole 25. Dez 2011

über 10 jahre vergewaltigt zu werden ist schon was sehr deutlich anderes als ein...



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