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Kino.to: Auch Werbevermarkter verhaftet

Zwei Personen, die Kino.to mit Werbung versorgt haben sollen, sind festgenommen worden. Der Vorwurf lautet auf Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung.
/ Achim Sawall
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Frühere Homepage von Kino.to (Bild: Kino.to)
Frühere Homepage von Kino.to Bild: Kino.to

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat am 11. April 2012 Werbevermarkter der illegalen Portalseite Kino.to verhaftet. Wie Golem.de von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) erfahren hat, geht es um den Vorwurf der Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen. Laut Spiegel Online(öffnet im neuen Fenster) wurden "zehn Objekte in fünf Bundesländern" durchsucht und zwei Personen festgenommen.

Beworben wurden bei Kino.to beispielsweise Abofallen, Adware zum Unterschieben von Trojanern, Sex-Chats, Sportwetten und Online-Glücksspiele.

Die GVU habe in den vergangenen Monaten der Staatsanwaltschaft Material zu Werbetreibenden und Agenturen von Kino.to vorgelegt. "Wir freuen uns, dass die Behörde nun offenbar die Hinweise soweit verdichten konnte, dass ein dringender Verdacht der Beihilfe von Urheberrechtsverletzungen begründet und mehrere Verantwortliche eines der Werbeunternehmen, die wir zur Kenntnis gegeben haben, gestern festgenommen wurden" , sagte GVU-Sprecherin Christine Ehlers zu Golem.de.

Nach Erkenntnissen der GVU besorgte das betroffene Unternehmen insbesondere großformatige Erotikbanner für Kino.to. Ehlers: "Indizien deuten darauf hin, dass die Agentur auch derartige Werbung zu anderen illegalen, und noch aktiven Streaming-Portalen, vermakelt haben könnte."

Aus den bisherigen Gerichtsverfahren gegen die Betreiber von Kino.to sei zu entnehmen gewesen, dass es sich bei diesen Agenturen um Affiliates eines österreichischen Internetunternehmers gehandelt habe. Dieser soll Kino.to monatlich mit Euro-Beträgen im sechsstelligen Bereich bezahlt haben.

Bastian P., der Chefprogrammierer von Kino.to, war am 11. April 2012 wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Es war die fünfte Verurteilung im Prozess um Kino.to.


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