Musikindustrie: Angeblich große Mehrheit für Urheberrechtswarnungen
Musik- und Filmindustrie wollen mit einer Studie nachweisen, dass die Mehrheit der Bevölkerung Warnhinweise der Provider gegen Urheberrechtsverletzungen befürwortet. Es lohnt sich aber, die Fragestellung genauer anzusehen.

Laut einer GfK-Studie haben sich 57 Prozent der Deutschen für Warnhinweise durch den Internet Service Provider gegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen. Das erklärten der Bundesverband Musikindustrie (BVMI), der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) der Filmindustrie am 22. August 2012 unter Berufung auf die Studie. "Sanktionen und Warnhinweise finden beim Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen im Internet zunehmend Akzeptanz", schlussfolgern die Verbände.
Wer sich durch die 37 Seiten der Studie (PDF) zur Digitalen Content-Nutzung 2012 (DCN) klickt, findet die genaue Formulierung, nach der die Befragten eine Warnung des Providers "vor" rechtlichen Sanktionen befürworten. Wörtlich heißt es: "Halten Sie es für sinnvoll, wenn Menschen, die unberechtigt Inhalte aus dem Internet herunterladen, einen Warnhinweis ihres Providers (Anbieter ihres Internetanschlusses) bekommen, bevor rechtliche Sanktionen eingeleitet werden?"
Ein Anteil von 53 Prozent der Befragten befürworte ein Bußgeld gegen diejenigen, die Medieninhalte illegal herunterladen, ergab die Befragung. Auch hier lohnt es sich, die Studie genauer anzusehen. So nahm der Anteil der Befragten, die die Verhängung eines Bußgeldes für illegale Downloader befürworteten, um 3 Prozent ab. Waren 2010 noch 56 Prozent der Befragten für ein Bußgeld, verringerte sich der Anteil auf 53 Prozent im Jahr 2011. 47 Prozent sind gegen Bußgeld für urheberrechtswidrige Downloads.
Weiter war 2011 ein Anteil von 37 Prozent der Nutzer von Kino.to der Meinung, dass diese Plattform "rechtlich erlaubt" sei.
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