Das Gesetz zur Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, kurz Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG, soll die Verbreitung rechtswidriger Inhalte im Internet eindämmen. Seit 1. Januar 2018 sind soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland dazu verpflichtet, "offensichtlich rechtswidrige Inhalte" nach deren Meldung durch Nutzer oder andere Stellen innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.
Bei schwierigen Fällen haben Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube bis zu sieben Tage Zeit, um über die Löschung zu entscheiden. Bei systematischen Defiziten im Beschwerdemanagement drohen hohe Bußgelder von bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker befürchten durch diese privatisierte Form der Rechtsdurchsetzung ein Overblocking und eine Beschränkung der Meinungsfreiheit.
Wenn ein Arbeitnehmer bei Facebook menschenverachtende Kommentare postet, darf der Arbeitgeber diesem unter Umständen fristlos kündigen. Ob das auch fürs Liken eines solchen Postings gilt, ist umstritten.
Von Harald Büring
Das Urteil dürfte Elon Musk nicht gefallen: Wenn Nutzer sich über Hetze auf Twitter beschweren, muss das Unternehmen unverzüglich tätig werden.
Die Verordnungen über digitale Dienste und Märkte sind inzwischen in Kraft getreten. An ihrer Umsetzung können Interessenvertreter sich noch beteiligen.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
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Ein Bericht von Friedhelm Greis
Die Ampel gibt sich bei ihren digitalpolitischen Zielen deutlich bescheidener als die Vorgängerregierung. Doch vieles bleibt weiterhin vage.
Ein Bericht von Friedhelm Greis
Die Anzeige von rechtswidrigen Hasskommentaren im Internet führt kaum zu strafrechtlichen Konsequenzen. Die Polizei ermittelt nun in mehreren Bundesländern gegen Beamte.
Die Bundesregierung soll eine ladungsfähige Anschrift des Telegram-Betreibers von Apple erhalten haben.
Künftig gibt es eine Art NetzDG auch auf EU-Ebene. Allerdings sind die Regelungen für das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) deutlich umfassender.
Von Friedhelm Greis
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Seit den frühen Morgenstunden haben Polizeikräfte im Rahmen eines Aktionstages die Wohnungen Verdächtiger im ganzen Bundesgebiet durchsucht.