Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Tiktok will Nutzerdaten nicht in großem Stil ans BKA melden

Tiktok will Nutzerdaten nicht von sich aus ans BKA schicken, wenn strafbare Inhalte gepostet wurden, und klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

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Tiktok klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Tiktok klagt gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. (Bild: Pexels/CC0 1.0)

Tiktok will sich dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz nicht beugen und klagt dagegen, Nutzerdaten in großem Stil ans Bundeskriminalamt (BKA) melden zu müssen. Das berichtete der Spiegel.

Bei der Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln geht es um Paragraf 3. Damit werden Social-Media-Unternehmen verpflichtet, Nutzerdaten an das BKA proaktiv weiterzuleiten, wenn die Nutzer strafbare Inhalte gepostet haben.

Nach Einschätzung des Spiegels dürfte das Unternehmen aber auch in Zukunft an seiner bisherigen Praxis festhalten, in Einzelfällen auf Anfrage Daten an das BKA herauszugeben.

Das NetzDG sollte dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentralstelle Hasskriminalität und Straftaten im Netz effizienter und schneller bekämpfen kann. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts dem Spiegel bestätigte, reichte Tiktok die Klage am Dienstag ein - sieben Tage, bevor die Zentralstelle ihre Arbeit aufnimmt.

Auch Facebook und Youtube reichten Klage gegen die Bestimmungen ein, allerdings schon im Juli 2021. Tiktok hatte sich nicht angeschlossen, sondern setzt offenbar auf ein eigenes Verfahren.

Das Unternehmen klagt, anders als etwa Facebook, gegen einen weiteren Aspekt des Gesetzes: Dabei geht es darum, offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden löschen zu müssen, wenn diese dem Unternehmen durch Nutzer gemeldet wurden, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts dem Spiegel sagte.

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